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Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

Kategorie: Allgemeine Infos | Eingetragen am 12. Oktober 2007 um 11:42 Uhr

Auf den 1. Januar 2008 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2004 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,0 %.

Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule periodisch der Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dazu den entsprechenden Anpassungssatz zu berechnen und bekannt zu geben.

Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG sind mit dem Anpassungs-Rhythmus der AHV gekoppelt (in der Regel alle zwei Jahre).

Der Anpassungssatz für 2008 der 2004 erstmals ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG beträgt 3,0 %[1]. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2004 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung angepasst.

Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch, falls die Gesamtrenten höher sind als die der Preisentwicklung angepassten Risiko-Renten. Diese Renten sowie die BVG- Altersrenten werden auf Grund eines Entscheides des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. Der Entscheid ist in der Jahresrechnung oder im Jahresbericht zu erläutern.

[1] Der Anpassungssatz ist auf dem Index der Konsumentenpreise September 2007 (101,1) und September 2004 (98,2) abgestellt.

Adresse für Rückfragen:
Tel. 031 / 324 95 09, Lalanirina Schnegg, Mathematik, Analysen, Statistik / Bereich Mathematik

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen



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