Nach Verabschiedung des neuen Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) durch die eidgenössischen Räte im Juni 2007 ist die Referendumsfrist per 11. Oktober 2007 unbenützt abgelaufen. Das FINMAG sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in einer Behörde vor, welche als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt den Namen FINMA tragen wird.
Anfang 2008 wird der Bundesrat auf Antrag des EFD den Verwaltungsrat der FINMA wählen. Dieser wird sich aus sieben bis neun fachkundigen Mitgliedern zusammensetzen, die von den Beaufsichtigten unabhängig zu sein haben. Der Verwaltungsrat wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er verantwortet die strategischen Ziele der Behörde zuhanden des Bundesrates, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt die der FINMA delegierten Verordnungen, beschliesst Rundschreiben, überwacht die Geschäftsleitung und sorgt für die interne Kontrolle. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat über die Besetzung der Position der Direktorin oder des Direktors. Diese Position wird 2008 öffentlich ausgeschrieben.
Gleichzeitig mit der Wahl des Verwaltungsrates soll zudem eine Teilinkraftsetzung des FINMAG erfolgen. Die FINMA erlangt damit eigene Rechtspersönlichkeit und kann jene Vorkehren in Eigenregie treffen, die für den Aufbau der neuen Behörde zwingend erforderlich sind.
Nicht von dieser Teilinkraftsetzung betroffen ist die operative Aufsichtstätigkeit der drei betroffenen Behörden. Diese bleibt bis zur vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG vollumfänglich der EBK, dem BPV und der Kst GwG vorbehalten.
Der definitive Start der neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz erfolgt mit der vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG auf den 1. Januar 2009.
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