Vorlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien in der Vernehmlassung
Kategorie: Politik | Eingetragen am 29. Januar 2008 um 09:59 Uhr
Sollen Zuwendungen an politische Parteien von den Steuern abgezogen werden können? Nachdem durch ein Urteil Bundesgericht bei denjenigen Kantonen, welche solche Abzüge heute schon ermöglichen, grosse Verunsicherung entstanden ist, soll eine Vorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates nun Klarheit schaffen. In der Bundesgesetzgebung soll der Grundsatz festlegt werden, dass die Steuerpflichtigen Zuwendungen an politische Parteien geltend machen können.
Die rechtliche Ausgangslage bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien ist heute in der Schweiz alles andere als klar. Gewisse Kantone sehen solche Abzugsmöglichkeiten in ihren Steuergesetzen vor. Andere Kantone kennen keine solchen Abzugsmöglichkeiten. In einem Urteil vom 7. Juni 2007 kritisiert das Bundesgericht die Kantone, welche solche Abzüge vorsehen, und beurteilt die Abzüge als bundesrechtswidrig.
Die parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP, AG) kam also gerade zum richtigen Zeitpunkt, damit der Bundesgesetzgeber hier Klarheit schaffen kann ( 06.463 pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien). Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte haben sich letztes Jahr bei der Vorprüfung dieser parlamentarischen Initiative deutlich für den Grundsatz ausgesprochen, dass Zuwendungen an politische Parteien bei den Steuern als Abzug geltend gemacht werden können. Es wurde auf die grosse Bedeutung der politischen Parteien im demokratischen Entscheidungsprozess hingewiesen. Wer diese wichtigen Institutionen unterstützt, sollte dafür auch steuerlich belohnt werden. Somit konnte sich die SPK des Ständerates an die Ausarbeitung der Vorlage machen.
Die nun vorgeschlagenen Ergänzungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sehen Folgendes vor: Neu soll explizit festgehalten werden, dass natürliche Personen Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien als allgemeinen Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens gletend machen können. Juristische Personen können neu Zuwendungen an politische Parteien als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.
Solche Abzüge sollen bei der Berechnung der direkten Bundessteuer bis zu einem Betrag von 10’000 Franken möglich sein. Den Betrag, welcher bei der Berechnung der Steuern der Kantone und Gemeinden abgezogen werden kann, müssen die Kantone festlegen. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzüge von Beiträgen an Parteien nur dann ermöglichen, wenn die Spenden öffentlich deklariert werden. In dieem Fall sollten bei der direkten Bundessteuer sogar Abzüge bis 20’000 Franken möglich sein. Die Kommissionsmehrheit hat diesen Antrag jedoch mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt, da das Erfordernis der Tranparenz mögliche Spender eher abhalten würde.
Nun können sich die Kantone und die weiteren Vernehmlassungsteilnehmer äussern. Die SPK verabschiedete diese Vorlage am 22. Januar 2008 mit 8 zu 3 Stimmen zu Handen der Vernehmlassung. Diese dauert vom 31. Januar bis zum 30. April 2008
Quelle: Schweizer Parlament