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Forschung am Menschen: Die Kommission nimmt die Arbeiten zur Verfassungsbestimmung an die Hand

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Die WBK-N hat an ihrer ersten Sitzung der Legislatur die Beratung eines der wichtigen Geschäfte der nächsten Monate in Angriff genommen. Mit dem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen ( 07.072 n ) soll, wie von beiden Räten gefordert, eine Grundlage für die bundesweit einheitliche Regelung der Forschung am Menschen gelegt werden. Nachdem die Kommission zunächst in intensiven Hearings sieben Expertinnen und Experten aus den Bereichen Forschung, Recht und Ethik angehört hat, ist sie ohne gegenteilige Ansicht auf die Vorlage eingetreten und hat die Notwendigkeit der Ausarbeitung einer Verfassungsbestimmung zum Thema bestätigt. Allerdings erwies sich die Frage, in welchem Umfang die vorgesehenen Aspekte auf Verfassungs- oder auf Gesetzesstufe zu regeln sind, als besonders umstritten und liess unterschiedliche Ansichten zutage treten. Aus diesem Grund hat die Kommission ohne Gegenstimme entschieden, die Verwaltung damit zu beauftragen, ihr zusätzliche Informationen sowie Varianten zum vorgeschlagenen Entwurf eines Verfassungsartikels zur Verfügung zu stellen. Die Kommission wird sich in ihrer Sitzung im April 2008 wieder mit dem Geschäft befassen.

Die Kommission hat sich weiter noch einmal mit dem Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ( 01.056 n ) befasst, nachdem der Ständerat durch das Anbringen eines neuen Vorbehalts eine formale Differenz zum Nationalrat geschaffen hat. Sie hat dem Vorbehalt des Ständerates, der nicht materieller Natur ist, sondern eine Übergangsbestimmung bis zum Inkrafttreten des revidierten Erwachsenenschutzrechts festlegt, ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ferner hat die Kommission ihre beiden Subkommissionen vervollständigt, was aufgrund der Vakanzen zu Beginn der Legislatur notwendig wurde. Die Subkommissionen der WBK-N widmen sich einerseits der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kohler ( 05.453 ), welche ein Verbot von Pitbulls fordert, sowie andererseits dem Thema der schulergänzenden Tagesstrukturen, wie es von fünf praktisch gleich lautenden parlamentarischen Initiativen ( 05.429 ; 05.430 ; 05.431 ; 05.432 ; 05.440 ) aufgeworfen wurde. Beide Subkommissionen werden ihre Arbeiten gemäss bestehendem Auftrag weiterführen und in den nächsten Monaten deren Resultate präsentieren. Die Subkommission „Gefährliche Hunde“ wird dabei neu von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) präsidiert, Präsidentin der Subkommission „Tagesstrukturen“ bleibt Nationalrätin Chantal Galladé (SP/ZH).

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin sowie Staatssekretär Mauro Dell’Ambroggio in Bern.

Quelle: Schweizer Parlament

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