GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung: Vorlage des Bundesrates verabschiedet

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Die Kommission ist auf die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière ( 07.064 s) eingetreten. Sie hat den Entwurf mit wenigen Änderungen einstimmig verabschiedet. Die Vorlage sieht zwölf Massnahmen vor, die sich verschiedenen Themenbereichen zuordnen lassen: So sollen die Sorgfaltspflichten systematisiert und die bestehende Praxis ins Gesetz aufgenommen werden. Das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) soll auf die Terrorismusfinanzierung ausgeweitet und die Wirksamkeit des Meldesystems verbessert werden. Weiter sollen neue Vortaten der Geldwäscherei ins Schweizer Recht aufgenommen und ein Auskunftssystem auf Nachfrage an der Grenze eingeführt werden. Schliesslich ist bei der Umsetzung des GwG eine Delegation der Rechtsetzungsbefugnisse an den Bundesrat vorgesehen.

Die Kommission sprach sich einstimmig für den Entwurf zum Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme des Bundes aus ( 06.046 ) aus. Ziel dieser Vorlage ist es, die rechtlichen Grundlagen der bestehenden polizeilichen Informationssysteme in einem Gesetz zu vereinen und eine formelle gesetzliche Grundlage für einen Nationalen Polizeiindex zu schaffen. Dieser Index ist gewissermassen ein Verzeichnis der polizeilichen Datensysteme und ermöglicht den zuständigen Behörden, umgehend zu klären, ob eine Person bei einer Polizeibehörde des Bundes oder der Kantone aktenkundig ist. Es ist das einzige neue Informationssystem. Die Kommission folgte im Wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrats. Sie beschloss zudem, Personen im Justizvollzug, welche schwerwiegende Delikte begangen haben, in das automatisierte Fahndungsregister der Polizei (heute «RIPOL», Art. 15 des Gesetzesentwurfs) aufzunehmen. Die Polizei könnte somit bei Kontrollen feststellen, ob es sich bei der aufgegriffenen Person um einen Straftäter im Sanktionsvollzug handelt, und sie könnte, falls dieser die Urlaubsregeln missachtet, die betroffene Strafanstalt informieren.

Ebenfalls einstimmig hat sich die Kommission für die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Schengener Informationssystems (SIS, 07.089 ) ausgesprochen. Diese Weiterentwicklungen passen die Rechtsgrundlagen des SIS an. Es handelt sich einerseits um Verbesserungen des Systems der ersten Generation (SIS I+).

Andererseits gehören dazu die Rechtsgrundlagen des Systems der zweiten Generation (SIS II), welches das SIS I+ ablösen wird, sobald es technisch operationell ist.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern. Diese Ad-hoc-Gerichte ahnden die in Ex-Jugoslawien und in Ruanda begangenen Kriegsverbrechen und die in Sierra Leone verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts ( 07.081 ). Der Bundesbeschluss von 1995 war ursprünglich bis Ende 2003 befristet und wurde danach bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Nach Auffassung der Kommission ist es wichtig, dass die Schweiz die Zusammenarbeit mit diesen Gerichten bis zum Ende deren Mandats fortsetzt.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, den Vertrag zwischen der Schweiz und Mexiko über Rechtshilfe in Strafsachen ( 06.087) zu genehmigen und schliesst sich somit dem Nationalrat an.

Quelle: Schweizer Parlament

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