Energiepolitik: Aktionspaket gut – Massnahmenentscheid eher mutlos

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So löblich dieses Massnahmenpaket erscheint, umso enttäuschender ist die Tatsache, dass sich der Bundesrat nicht konkret durchringen konnte, endlich eine Teilzweckbindung der CO2- Gelder zu beschliessen. Mit der vorgeschlagenen CO2-Gesetzesänderung der UREK-N hätte schliesslich die Ergreifung von energetisch wirkungsvollen Massnahmen gefördert werden können, um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich -im Sinne der gesamten Bevölkerung- zu reduzieren. Mit der Teilzweckbindung wäre somit eine direkte Förderung von energetisch wirksamen Massnahmen möglich gewesen, welche vermehrt nachhaltige Investitionen zwecks Verminderung des CO2-Ausstosses zur Folge gehabt hätte. Somit wird ein Entscheid zu Gunsten einer Förderung von energetisch wirksamen Gebäudesanierungen hinausgeschoben – obwohl hier ein grosses Energiesparpotential vorhanden ist.

Der Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverband und der Schweizerische Hauseigentümerverband sind enttäuscht über diesen mutlosen Entscheid des Bundesrates. Die vorgeschlagene Teilzweckbindung der CO2-Abgabe hätte es ermöglicht, dass mit rund 200 Millionen Franken pro Jahr energetisch wirksame Gebäudesanierungen hätten gefördert werden können. Gerade im Gebäudebereich liegt ein grosses Energiesparpotential. Dieses kann leider aufgrund der hohen Kosten von Sanierungen oft nicht ausgeschöpft werden. Die beiden Verbände hätten es deshalb sehr begrüsst, wenn jetzt ein klares Signal gesetzt worden wäre.

Die Verbände fordern im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket im Gebäudebereich, dass keine kantonalen Unterschiede gemacht werden. Nicht einverstanden können sich die Vertreter der Hauseigentümer und Mieter damit erklären, dass ebenfalls eine Teilzweckbindung für Reduktionsmassnahmen im Ausland geprüft wird. Solange Eigentümer und Mieter die CO2-Abgabe bezahlen, soll das Geld entweder an sie zurückerstattet werden oder für Massnahmen eingesetzt werden, von denen sie profitieren können.

Quelle: HEV Schweiz

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