Nationalrat will Dumont-Praxis vollständig abschaffen

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Die Dumont-Praxis kommt heute sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zur Anwendung. Die Dumont-Praxis besagt, dass Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften, welche in einem offensichtlich vernachlässigten Zustand übernommen worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme renoviert werden, grundsätzlich nicht von den Steuern abgezogen werden können. Dabei werden die neuen Eigentümer gegenüber den bisherigen Eigentümern steuerlich benachteiligt, da die bisherigen Eigentümer die Aufwendungen für werterhaltende Unterhaltsarbeiten uneingeschränkt abziehen können. Der Hauseigentümerverband hat denn auch mehrfach nachdrücklich die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis verlangt.

Der klare Entscheid des Nationalrates ist besonders zu begrüssen, haben sich doch bereits der Bundesrat und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) für die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis ausgesprochen. Dabei war massgebend, dass nur die vollständige Abschaffung mit der Steuerharmonisierung konform ist. Bereits in der Vernehmlassung sprach sich neben einer starken Mehrheit der Verbände auch die Mehrzahl der Kantone für eine vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis aus.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist der Ansicht, dass von einer gänzlichen Aufhebung der Dumont-Praxis positive volkswirtschaftliche Impulse zu erwarten sind, da die steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen würde. Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, begrüsst die Abschaffung der Dumont-Praxis: „Wegen der Dumont-Praxis werden Unterhaltsarbeiten regelmässig aufgeschoben. Durch die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis wird vor allem auch die rasche Vornahme von energetischen Sanierungen gefördert. Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute.“

Als nächstes wird die Dumont-Praxis im Ständerat behandelt. Nach dem deutlichen Entscheid des Nationalrates ist zu hoffen, dass sich der Ständerat ebenfalls für die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis ausspricht und die entsprechende Gesetzesänderung möglichst rasch in Kraft treten kann.

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

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