Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betreffend Schiessanlagen

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Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative 07.429 (Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012) schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vor, damit die Frist für Ansprüche auf Bundesabgeltungen bei der Sanierung von Schiessanlagen verlängert wird.Dabei wird zwischen Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen, die prioritär zu sanieren sind, und denjenigen in den übrigen Zonen unterschieden. Gemäss der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sind Sanierungen von belasteten Kugelfängen abgeltungsberechtigt, sofern bei Anlagen in den Grundwasserschutzzonen nach dem 31. Dezember 2012, bei Anlagen in den übrigen Zonen nach dem 31. Dezember 2020 keine Geschosse mehr ins Erdreich gelangen. Zudem schlägt die Kommission zur Vereinfachung der Abgeltungsverfahren eine Pauschalabgeltung von 8’000 Franken pro Scheibe für die Sanierung von 300m-Schiessanlagen vor.

Die Kommission schickt den Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes bis zum 16. Juli 2008 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission abgerufen werden.

Bern, 16. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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