Kühne + Nagel erwirbt Alloin-Gruppe
Kategorie: Verkehr/Logistik | Eingetragen am 20. Oktober 2008 um 06:51 Uhr
Schindellegi / CH, 20. Oktober 2008 – Mit dem Erwerb des franzö-sischen Stückgutunternehmens Alloin hat die Kühne + Nagel-Gruppe einen der wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu einem führenden Landverkehrsanbieter in Europa gesetzt. Nach sorgfäl-tigen Marktuntersuchungen und erfolgreich abgeschlossenen Kauf-verhandlungen bedeutet die Einbeziehung von Alloin in das euro-päische Stückgutnetz von Kühne + Nagel einen wichtigen Schritt im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Geschäftsbereichs „Landtransporte“.
Die in der Nähe von Lyon, in Villefranche-sur-Saône, ansässige Alloin-Gruppe gehört mit einem Jahresumsatz von circa 300 Mio. Euro zu den führenden Stückgutunternehmen in Frankreich. Das inhabergeführte Unternehmen beschäftigt rund 3.000 Mitarbeitende und betreibt landes-weit 53 Cross-Docking-Terminals, an denen täglich 20.000 Sendungen abgefertigt werden.
„Im Rahmen unserer gesamteuropäischen Unternehmensentwicklung hat der Ausbau der Landverkehrsaktivitäten in Frankreich höchste Priorität“, sagt Xavier Urbain, für Europa-Landverkehre zuständiges Geschäfts-leitungsmitglied der Kühne + Nagel International AG. „Mit der Akquisition der Alloin-Gruppe haben wir nicht nur in diesem bedeutenden Wirt-schaftsraum Fuss gefasst, sondern zugleich eine starke Position bezo-gen. Auf europäischer Ebene werden wir durch die Einbindung des Alloin-Netzwerks in unsere bestehenden Strukturen das Angebot standardisier-ter Logistikdienstleistungen und Prozesse optimieren können. Das Unter-nehmen passt strategisch hervorragend zur Kühne + Nagel-Gruppe.“
„Wir freuen uns, zukünftig ein wichtiger Teil der Kühne + Nagel-Gruppe mit ihrer internationalen Ausstrahlung zu sein“, sagt Jean-Louis Alloin, Präsident der Alloin-Gruppe, der auch künftig diese Funktion innehaben wird. „Ich bin überzeugt davon, dass unsere Kunden diese Entwicklung begrüssen und das erweiterte Produktangebot nutzen werden.“
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kartellbehörden.
Quelle: Kühne + Nagel