Postgesetzgebung – Verbesserungen nötig
Kategorie: Dienstleister, Wirtschaft | Eingetragen am 22. Oktober 2008 um 16:28 Uhr
Die heute vom Bundesrat beschlossenen Eckwerte für die neue Postgesetzgebung müssen verbessert werden. Die Post benötigt mehr unternehmerischen Freiheiten, um auch künftig eine qualitativ hochstehende Grundversorgung erbringen zu können und im freien Wettbewerb bei wachsender internationaler Konkurrenz erfolgreich zu sein. Bei der Festlegung der politischen Auflagen braucht es deshalb mehr Zurückhaltung. Dass der Bundesrat keine konstruktive Lösung zur Weiterentwicklung von PostFinance vorschlägt, stösst bei der Post auf Unverständnis. Damit wird nicht nur eine Chance für einen erfolgreichen Postkonzern vergeben, sondern für die Schweizer Wirtschaft insgesamt.
Die Post will, wie vom Bundesrat beschlossen, auch im freien Markt eine qualitativ hochstehende Grundversorgung erbringen. Langfristig gelingt ihr das jedoch nur, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Im freien Wettbewerb benötigt die Post offenere gesetzliche Bestimmungen, damit sie in den dynamischen Logistik- und Finanzdienstleistungsmärkten unternehmerisch agieren kann. Dafür ist insbesondere ein offener Unternehmenszweck unerlässlich.
Grundversorgung an Kundenbedürfnisse anpassen
Die Post wird auch künftig ein dichtes Netz an Zugangspunkten führen. Allerdings sollen nicht historisch gewachsene Strukturen, sondern die Kunden und deren Nachfrage im Zentrum der Grundversorgung stehen. Ein detaillierter gesetzlicher Infrastrukturauftrag hindert die Post daran, rasch auf veränderte Kundenbedürfnisse zu reagieren. Die Post stellt beispielsweise fest, dass sich die Bedürfnisse der Geschäftskunden in zunehmendem Masse von denjenigen der Privatkunden unterscheiden.
Post braucht Spielraum
Für eine nachhaltige Finanzierung der Grundversorgung ist der Post der notwendige unternehmerische Spielraum zu gewähren; nur so kann sie ihre Leistungen aus eigener Kraft finanzieren. Die Finanzierung der postalischen Grundversorgung muss gestärkt und das in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Fondsmodell tragfähiger ausgestaltet werden. Es kann nicht sein, dass die Grundversorgerin selbst den Fonds nahezu vollständig äufnen muss. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen braucht es gleich lange Spiesse für alle Anbieter. Die Post unterstützt nach wie vor die Ausarbeitung eines Branchen-GAV.
Neue Diskussion um Weiterentwicklung nötig
PostFinance muss sich wie erfolgreiche Postunternehmen im Ausland zu einer vollen Retailbank entwickeln und selbstständig Hypotheken und Kredite anbieten können. Dass der Bundesrat keine konstruktive Lösung zur Weiterentwicklung für PostFinance vorgeschlagen hat, stösst bei der Post auf Unverständnis. Damit wird eine Chance für einen erfolgreichen Postkonzern, aber auch für die Schweizer Wirtschaft vertan.
Quelle: Die Schweizerische Post