Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesstrafgericht

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Das Bundesstrafgericht hat die Gerichtskommission (GK) am 4. August 2008 ersucht, die Anzahl Richterstellen um drei zu erhöhen, um der gestiegenen Geschäftslast des Gerichts Rechnung zu tragen. Die GK hat dieses Gesuch in Anwesenheit des Bundesstrafgerichtspräsidenten Alex Staub und des Strafkammerpräsidenten Walter Wüthrich beraten und im Anschluss daran einstimmig beschlossen, dem Begehren des Bundesstrafgerichts stattzugeben.

Gemäss Artikel 1 Absatz 3 des Strafgerichtsgesetzes (SR 173.71) umfasst das Bundesstrafgericht 15-35 Richterstellen. Die Bundesversammlung bestimmt die Anzahl Richterstellen in einer Verordnung. Die Bundesversammlung hat bis anhin auf den Erlass einer entsprechenden Verordnung verzichtet, da das Bundesstrafgericht bis heute weniger Richterstellen zählt als das im Gesetz vorgesehene Minimum. Bis das gesetzliche Minimum erreicht ist, fällt die Beurteilung der Notwendigkeit eines Stellenausbaus in die Kompetenz der GK. Letztmals hatte die Kommission im Dezember 2005 einer Erhöhung der Anzahl Richterstellen im Zusammenhang mit der neuen Zuständigkeit des Gerichts als Rechtsmittelinstanz in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zugestimmt. Das Gericht umfasst seither 12,5 Richterstellen.
Das Bundesstrafgericht verzeichnete in den letzten Jahren eine stetige Zunahme von Eingängen von ursprünglich 9 (im Jahr 2004), 10 (2005) und 25 (2006) auf 33 im Jahr 2007. Für das Jahr 2008 ist mit einem weiteren markanten Zuwachs zu rechnen. Über die rein statistische Zunahme von Fällen hinaus hat insbesondere die effektive Geschäftslast der Strafkammer stark zugenommen, die zunehmend auch sehr umfangreiche und komplexe Dossiers und Verfahren mit mehreren Angeklagten und Anklagepunkten zu bewältigen hat. Ein Beizug von Richterinnen und Richtern aus der Beschwerdekammer ist aufgrund des gesetzlich festgelegten Ausschliessungsgrunds (Art. 17 SGG) und aufgrund der Dreisprachigkeit des Gerichts nicht immer möglich. Aus Sicht der GK ist deshalb eine Erhöhung der Anzahl Richterstellen auf das gesetzliche Minimum gerechtfertigt. Sie erachtet es für wichtig, dem Bundesstrafgericht im Interesse einer guten und effizienten Rechtssprechung die dafür notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die drei neuen Richterstellen am Bundesstrafgericht sollen demnächst ausgeschrieben werden, damit die Bundesversammlung die Wahl in der Frühjahrssession 2009 vornehmen kann.

Am 15. Oktober 2008 schlug das Bundesgericht Herrn Bundesrichter Lorenz Meyer als Bundesgerichtspräsidenten und Frau Susanne Leuzinger-Naef als Bundesgerichtsvizepräsidentin für die Jahre 2009/2010 vor. Die Gerichtskommission lud Herrn Meyer und Frau Leuzinger-Naef anlässlich ihrer Sitzung zu einem Gespräch ein und beschloss daraufhin einstimmig, sich dem Vorschlag des Bundesgerichts anzuschliessen. Sie schlägt der Vereinigten Bundesversammlung somit offiziell Herrn Meyer und Frau Leuzinger zur Wahl vor. Die Wahl findet am 3. Dezember 2008 statt.

Ebenfalls am 3. Dezember 2008 wird die Bundesversammlung ein neues Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts als Nachfolger des zurücktretenden Richters Jürg Kölliker wählen. Die GK führte aus diesem Anlass Anhörungen von Kandidaten durch und verabschiedete eine erste Empfehlung zuhanden der Fraktionen. Ihren definitiven Wahlvorschlag zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung wird die GK erst am 2. Dezember 2008 verabschieden, damit die Fraktionen vorher noch Gelegenheit haben, zur bevorstehenden Wahl Stellung zu nehmen.

Die Kommission tagte am 12. November 2008 dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/ TG) in Bern.

Bern, 13. November 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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