Motion Sommaruga (Verschlüsselung von Set-Top-Boxen): Die Kommission schickt den Bundesrat auf die Suche nach dem Mittelweg

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Die Motion Sommaruga stand bereits zum zweiten Mal auf der Traktandenliste der nationalrätlichen Fernmeldekommission: Am 20. Mai 2008 hatte die KVF Anhörungen mit Branchenvertreterinnen und Experten durchgeführt und anschliessend mit 17 zu 8 Stimmen entschieden, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. In einem eher ungewöhnlichen Verfahren hat der Nationalrat in der Herbstsession 08 mit 173 zu 1 Stimme die Motion zur neuerlichen Beratung an die KVF zurückgeschickt.

Die KVF ist dem Auftrag ihres Rates, in der strittigen Frage der Verschlüsselung von Set-Top-Boxen einen Kompromiss zu suchen, an ihrer heutigen Sitzung nachgekommen. Mit 14 zu 8 Stimmen hat die KVF den Text der Motion so abgeändert (siehe unten), dass der Bundesrat beauftragt wird, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine weitgehend freie Wahl von Set-Top-Boxen ermöglichen soll. Der Grundsatz der freien Wahl soll indessen die legitimen wirtschaftlichen Interessen der Anbieter nicht unverhältnismässig einschränken. Zudem soll der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Technologien (insbesondere IPTV) nicht unnötig erschwert werden.
Der Nationalrat wird die Motion Sommaruga voraussichtlich in der Frühlingssession 2009 behandeln. Stimmt der Nationalrat dem Antrag der KVF zu, muss auch der Ständerat in der Sommersession seine Zustimmung zur Änderung geben. Der Bundesrat dürfte seinen Vorschlag zur nötigen Gesetzesänderung im Jahr 2010 zuhanden des Parlaments verabschieden. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens 2011 zu rechnen.

Text der Motion ( 07.3484 Motion Sommaruga. Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz) gemäss Vorschlag KVF:
Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen verbieten zu können oder, wenn eine Verschlüsselung angewandt wird, um zu gewährleisten, dass die Konsumenten und Konsumentinnen zu angemessenen Bedingungen Empfangsgeräte ihrer Wahl einsetzen können. Dabei ist zu beachten, dass das Anbieten von Fernsehprogrammen über IPTV (Internet Protocol Television) nicht unnötig erschwert wird und Verzerrungen im Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien möglichst vermieden werden.

Die Verkehrskommission hat sich am ersten Sitzungstag zudem intensiv mit dem bundesrätlichen Projekt der Aufgabenüberprüfung und einem allfälligen Konjunkturprogramm befasst. Mit grosser Sorge hat die KVF von den Vorarbeiten zum Projekt „Aufgabenüberprüfung“ Kenntnis genommen. Bundesrat Moritz Leuenberger und die Direktoren der zuständigen Bundesämter führten aus, welche Folgen der geplante Entscheid, dem Verkehrsbereich nur noch ein jährliches Wachstum von 2% zuzugestehen hätte: Praktisch sämtliche wichtigen verkehrspolitischen Beschlüsse, welche die beiden Räte in den vergangenen Jahren gefällt haben, wären ganz oder teilweise in Frage gestellt. Massiv betroffen wäre voraussichtlich auch die Randregionen und dringend nötige weitere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (ZEB 2 und Netzbeschluss Nationalstrassen) wären angesichts mangelnder Geldmittel von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Die Kommission ist sich der finanziellen Restriktionen des Bundes durchaus bewusst, hat aber angesichts der momentanen konjunkturellen Situation die Frage intensiv diskutiert, ob nicht eher ein Investitionsprogramm als eine Aufgabenüberprüfung angezeigt wäre. Die KVF wird die Diskussion zur Aufgabenüberprüfung und einem allfälligen Konjunkturprogramm an ihrer nächsten Sitzung im Januar 2009 in Anwesenheit des Finanzministers fortsetzen. Auf die gleiche Sitzung hat sie vom UVEK eine verbindliche Liste mit Infrastrukturprojekten verlangt, die baureif aber noch nicht finanziert sind, von solchen, die kurz vor Abschluss der Planungsarbeiten stehen.

Bern, 18. November 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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