Förderstelle des Bundes für Innovation: klare Kompetenzzuteilung zwischen Bundesverwaltung und KTI

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Die WBK-S stimmt einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Innovationsförderung des Bundes zu. Diese wird in das bestehende Forschungsgesetz integriert. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) erhält ein umfassendes Aufgabenportfolio, ihre Eigenständigkeit wird verstärkt und die Zuständigkeiten werden klar festgelegt.

An ihrer Sitzung vom 15. Januar 2009 trat die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) auf die Vorlage des Bundesrates Teilrevision des Forschungsgesetzes (Innovationsförderung) ( 08.079 s) ein. Bei der Detailberatung blieben einzig Fragen der Abgrenzung im Bereiche der Zuständigkeiten und Kompetenzen im internationalen Bereich zwischen den Bundesstellen und der Innovationsförderstelle KTI offen. Im internationalen Bereich soll die KTI über Entscheidungskompetenzen verfügen und Informations- und Beratungsaufgaben wahrnehmen. Im operativen Bereich, wie bspw. bei der Gesuchsbeurteilung, soll die KTI auch für die Information der Gesuchstellenden und deren Unterstützung zuständig sein. Dieser Grundsatz gilt sowohl für nationale wie auch für internationale Programme und Aktivitäten. So werden Schnittstellen und Redundanzen vermieden und eine klare Aufgabenteilung zwischen der Verwaltung und der KTI kann sichergestellt werden. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Das Geschäft ist für die Beratung im Ständerat während der Frühjahrssession angekündigt.

Sollen die Kantone zum Einsatz einer Behörde verpflichtet werden, welche die Interessen von geschädigten Tieren in Strafprozessen vertritt? Diese Frage verneinte die WBK-S mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit diesem Beschluss entschied sie sich im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative WBK-N. Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren ( 09.401 ) gegen den Willen ihrer Schwesterkommission. Letztere hatte beschlossen, mit ihrer parlamentarischen Initiative der Volksinitiative Tierschutzanwalt-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder der WBK-S ist der Ansicht, dass die heutigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die neue Strafprozessordnung (StPO), den Kantonen bereits die Möglichkeit biete, eine Behörde oder einen Tieranwalt vorzusehen die bei Vorstössen gegen das Tierschutzgesetz das Interesse der Tiere in Strafverfahren wahren. Eine Minderheit anerkannte, dass die Rechtsstellung des Tieres mit den bestehenden Bestimmungen geregelt sei, wies aber auf die Vollzugprobleme hin und plädierte für eine gesetzliche Verpflichtung bei der Anwendung und Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung.

Zu früh war der Traum für die Schweiz bei der EURO 2008 ausgeträumt als sie in letzter Minute gegen die Türkei verlor und damit die EURO-Viertelsfinals vorzeitig verpasste. Was hat aber die EURO 08 in der Schweiz dennoch bewirkt und welche Lehren durfte unser Land aus diesem Fussballfest ziehen? Der Delegierte des Bundesrates für die EURO 2008, Benedikt Weibel, stellte sich den Fragen der Kommission. Die Mitglieder der WBK-S würdigten insbesondere die Leistungen der Gesamtprojektkoordination im Vorfeld, die eine perfekte Organisation und friedliche Durchführung ohne gravierende Zwischenfälle ermöglichten. „Dass die Zahnräder griffen, grenzt an ein Wunder, aber sie taten es und es war kein Zufall“, war der Tenor in der Kommission nach Kenntnisnahme des Schlussberichtes.

Die Kommission hielt ihre Sitzung in den Räumlichkeiten des ETH-Campus, Hönggerberg ab wo sie vom Präsidenten des ETH-Rates, von der ETH-Direktion und dem Rektorat empfangen wurde. Sie erhielt Einblick in verschiedene konkrete Projekte und Arbeiten der Forschungs- und Lehraktivitäten der ETH Zürich, wie der Nano-Technologie in den „Reinraum-Labors“ oder der Architektur mittels digitaler Fabrikation. Beeindruckt zeigte sich die WBK-S von den zahlreichen Partnerprojekten und -arbeiten der ETHZ mit privaten Konzernen von Weltrang. Ebenso erhielt die Kommission Informationen über Ergebnisse und Schlussfolgerungen der ETH-Studie, welche die Korrelation des Abschneidens in der Basisprüfung an der ETH Zürich und den Maturanoten analysierte.

Bern, 13. Februar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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