Bürgerkrieg in Sri Lanka: Die Schweiz soll eine aktive Vermittlerrolle spielen

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1. Lage in Sri Lanka und Haltung der Schweiz

Die APK-N hat sich eingehend über den Konflikt und die humanitäre Lage in Sri Lanka informiert. Sie zeigte sich sehr besorgt über die dramatische Situation der Zivilbevölkerung und über den erschwerten Zugang für die humanitären Organisationen zu den Konfliktgebieten sowie über die Schwierigkeiten, die Genfer Konventionen zur Geltung zu bringen. Die Kommission hat die Bemühungen der Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe und der Konfliktbeilegung begrüsst, musste aber feststellen, dass zurzeit sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der Vereinten Nationen der Handlungsspielraum für eine Konfliktlösung gering ist.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 13 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, alle Möglichkeiten der schweizerischen Diplomatie auszuschöpfen, damit in Sri Lanka ein sofortiger Waffenstillstand vereinbart, die humanitäre Hilfe für die eingeschlossene Zivilbevölkerung im Bürgerkriegsgebiet wieder umfassend zugelassen, eine freie Berichterstattung durch unabhängige Medien wieder möglich wird und die Verhandlungen zwischen den Bürgerkriegsparteien für eine politische Lösung des Konflikts aufgenommen werden. Zudem hat die Kommission mit 10 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion angenommen, in der der Bundesrat aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass bis auf Weiteres keine Rückführungen von tamilischen Asylsuchenden mehr angeordnet werden. Die Kommissionsmehrheit möchte mit diesen beiden Motionen signalisieren, dass sich die Schweiz für eine Beilegung des Konflikts in Sri Lanka und für die Hilfe an die Not leidende Bevölkerung proaktiv einsetzen soll. Nach Meinung der Kommissionsminderheit muss die Rolle der Schweiz diskret bleiben und sich vorzugsweise im Rahmen der UNO bewegen.

2. 09.007 sn Aussenwirtschaftspolitik 2008. Bericht

Die APK-N hat den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2008 (09.007 sn) eingehend beraten und ihn als aufschlussreiche und vielseitige Auslegeordnung der aussenwirtschaftlichen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2008 gewürdigt. In ihren Augen zeigt der Bericht in informativer Manier die Pfeiler der schweizerischen Aussenwirtschaft gut auf. Die Kommission setzte sich unter anderem mit der Frage auseinander, wie sich der Handel und die Versorgung mit natürlichen Ressourcen in die aussenwirtschaftspolitische Strategie des Bundesrates einfügen. Des Weiteren wurde insbesondere die Frage der Energieversorgung intensiv diskutiert. Die APK-N begrüsste die Absicht des Bundesrates, nicht nur den Import von Energie zu fördern, sondern auch innenpolitische Massnahmen in Betracht zu ziehen, um die Energieeffizienz zu erhöhen und die Auslandsabhängigkeit von Energieträgern drastisch zu senken. Ferner wurden die Sozial- und Umweltstandards im Rahmen der WTO und den Warenverkehr betreffend die Industrie- und Landwirtschaftsprodukte vertieft erörtert.

Im Rahmen dieser Beratung hat die Kommission dem Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie dem Landwirtschaftsabkommen zwischen Kanada und der Schweiz einstimmig zugestimmt. Des Weiteren genehmigte die Kommission mit 20 Stimmen bei 3 Enthaltungen das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung Turkmenistans über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Republik Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wurde mit 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen genehmigt. Mit 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen hat die APK-N zudem den Bundesbeschluss über das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007. Die Kommissionsminderheit zeigte sich skeptisch, dass auch die jeweiligen Vertragspartner von den Abkommen insofern profitieren, das Armutsrisiko zu verkleinern. Schliesslich stimmte sie mit 22 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Bundesbeschluss zur Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zu.

3. 08.082 Internationale Währungshilfe. Weiterführung

Die Kommission hat mit 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 18. März 2004 über die internationale Währungshilfe bis zum 15. Dezember 2013 zugestimmt. Mit diesem Bundesbeschluss wird ein Rahmenkredit von 2500 Millionen Franken bewilligt. Auf dieser Grundlage kann der Bundesrat bei Störungen des internationalen Währungssystems oder zugunsten einzelner Staaten Währungshilfe in Form von Darlehen, Garantieverpflichtungen und A-fonds-perdu-Beiträgen leisten. Damit hat die APK-N die Weiterführung eines Instrumentes befürwortet, dem vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise eine besondere Bedeutung zukommt.

4. Verhandlungsmandate für Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Russland bzw. der Ukraine

Gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes wurde die Kommission zu den Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Russland bzw. der Ukraine konsultiert. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat Verhandlungen im Hinblick auf Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Russland bzw. der Ukraine aufnehmen will. Im Rahmen dieser Beratung befasste sich die Kommission vor allem mit sozialen, energetischen sowie wirtschaftlichen Aspekte.

5. Aussenpolitische Aktualitäten

Die Kommission hat sich mit der Frage der Schliessung des Gefangenenlager in Guantanamo befasst. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welche dem Bundesrat nahe legen wollte, auf die Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen in der Schweiz zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Bereitschaft des Bundesrates, eine solche Massnahme ins Auge zu fassen und zu prüfen. Die Ausganslage für die unschuldigen Gefangenen sei in den USA und im Herkunftsland aussichtslos.

Die Kommission hat sich zuerst, u.a. in einer Anhörung, über die Menschenrechtssituation in Iran sowie über die Ziele und die jüngsten Entwicklungen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Schweiz und Iran informiert. Sie hat davon Kenntnis genommen, dass dieser Dialog für die Förderung der Grundrechte von Bedeutung ist und in einer langfristigen Perspektive geführt werden muss. In Anbetracht der andauernden schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Iran fragten sich jedoch einige Kommissionsmitglieder, ob mit diesem Dialog konkrete Erfolge erzielt werden und welche Voraussetzungen mindestens erfüllt sein müssen, um ihn weiterzuführen.

Im Zusammenhang mit der Problematik der Einwanderung aus Somalia und Eritrea hat die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragen wollte, das humanitäre Engagement, die Entwicklungshilfe und die Förderung der Rechtstaatlichkeit in diesen Ländern zu verstärken. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission es ebenfalls abgelehnt, den Bundesrat aufzufordern, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in diesen Länder auszugeben, statt für die Aufnahme von Flüchtlingen in der Schweiz. Ebenso lehnte die Kommission es ab, die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen.

Die Kommission befasste sich ausserdem mit der Nachfolgekonferenz zu Rassismus (Durban II) in Genf. Sie zeigte sich mit der Position der Schweiz einverstanden.

Die Kommission hat am 16./17. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey, Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 18. Februar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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