Verfassungsartikel Forschung am Menschen: Konsens gefunden

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Die WBK-N beantragt ihrem Rat, konkrete Leitplanken in die Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen aufzunehmen. Sie spricht sich für klare Grundsätze spezifisch für die Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin aus.

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) beriet die noch bestehenden Differenzen der Vorlage Forschung am Menschen. Verfassungsbestimmung (07.072). Am 11.12.2008 sprach sich der Ständerat gegen eine Reduktion des Verfassungsartikels auf eine reine Kompetenznorm aus, wie sie der Nationalrat am 16.9.2008 beschlossen hatte. Die kleine Kammer entschied, die Grundsätze wieder einzufügen, diese aber auf die biomedizinische Forschung zu beschränken. Nach der Klärung der Frage, welche Konsequenzen eine solche Einschränkung der Grundsätze in der Verfassungsbestimmung haben könnte, beschloss die Kommission gestern mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Grundsätze im Verfassungstext beizubehalten und diese auf die Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin einzugrenzen, da der Ausdruck „biomedizinisch“ in den betroffenen Kreisen als zu teilweise restriktiv auf die naturwissenschaftlichen Elemente der Medizin eingestuft werden kann. Mit diesem Entscheid wird ein gangbarer Weg gewählt, welcher dem Vorschlag des Ständerates entgegenkommt.
Die Kompetenznorm gilt auch für die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung. Für diese Forschungsbereiche sollen die erforderlichen Bestimmungen auf Gesetzesebene verankert werden. Eine Minderheit will die Grundsätze gemäss dem ersten Entscheid des Nationalrates streichen. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession dem Nationalrat zur Beratung vorgelegt.

Mit 12 gegen 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hält die Kommission an ihrem Beschluss fest, der Volksinitiative Tierschutzanwalt (08.036) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Sie hält das Anliegen insofern für berechtigt, als sie Vollzugsprobleme in den Kantonen bei Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz erkennt. Sie hält aber die Verfassungsstufe dafür für nicht angemessen und will dem Nationalrat beantragen, eine Lösung auf Gesetzesstufe als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu verfassen.

Die Kommission entschied einstimmig über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte (07.417). Sie will die in der Tierschutzverordnung verankerten Bestimmungen für den Transport von Schlachttieren durch die Schweiz ebenfalls auf Stufe des Tierschutzgesetzes festschreiben. Hingegen ist die Umsetzung der veterinärpolizeilichen Grenzkontrollen mit in Krafttreten des Beschlusses des gemischten Veterinärausschusses vom 23. Dezember 2008 hinfällig. Neu werden alle internationalen Tiertransporte im EU-Raum und in der Schweiz vom Abfahrts- bis zum Bestimmungsort amtstierärztlich überwacht und mit dem TRACES-System kontrolliert verfolgt. Ebenfalls einstimmig gab die Kommission den Initiativen Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz der Kantone Bern (07.311) und St. Gallen (08.315) Folge. Diese werden im Rahmen der Umsetzung der eingangs genannten Initiative umgesetzt.

Bern, 20. Februar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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