Namensrecht: weiteres Vorgehen

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03.428 n Pa.Iv. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)
Der Nationalrat hat am 11. März 2009 mit 98 zu 89 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf seiner Kommission einzutreten. Mit 99 zu 92 Stimmen sprach er sich allerdings dafür aus, dass die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen wird mit dem Auftrag «ausschliesslich die durch das EMRK-Urteil vom 22. Februar 1994 (Burghartz gegen Schweiz) absolut notwendigen Schritte vorzuschlagen». Mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, sich auf diesen Auftrag zu beschränken; sie hat darauf verzichtet, die mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs beauftragte Subkommission erneut einzusetzen, um umfassendere Änderungen als die vom Nationalrat beschlossenen vorzulegen. Die RK-N wird an einer ihrer nächsten Sitzungen einen dem Auftrag ihres Rates entsprechenden Vorentwurf prüfen.

Die Kommission hat acht parlamentarische Initiativen vorgeprüft. Sie hat einer Initiative Folge gegeben und beantragt ihrem Rat bei den sieben weiteren keine Folge zu geben.

08.458 n Pa.Iv. Jositsch. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung
Die Kommission hat der Initiative mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt eine Ergänzung der von den eidgenössischen Räten verabschiedeten, aber noch nicht in Kraft gesetzten Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) im Bereich der Regelung der verdeckten Ermittlung. Es soll eine gegenüber dem heutigen Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE; SR 312.8) präzisierte Definition der verdeckten Ermittlung aufgenommen werden mit dem Ziel, einfache Ermittlungshandlungen wie die einfache Lüge und einfache Scheinkäufe vom Anwendungsbereich der StPO auszunehmen. Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts (vgl. BGE 134 IV 266 vom 16. Juni 2008) scheint der Kommission Handlungsbedarf im Sinne der Initiative gegeben.

07.422 n Pa.Iv. Rechsteiner Paul. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative fordert die Schaffung eines Gleichbehandlungsgesetzes. Dieses soll mit den dafür geeigneten rechtlichen Instrumenten die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, wegen der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Die Mehrheit der Kommission sieht in diesem Bereich keinen Bedarf an weiterer Gesetzgebung. Eine Minderheit beantragt, Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass es zur Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrages zur Durchsetzung des Gleichheitsgebotes eines solchen Gesetzes bedarf.

08.417 n Pa.Iv. Lüscher. Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das internationale Privatrecht. Änderung von Artikel 7
Mit 11 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 7 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG; SR 291), welche vorsehen soll, dass bei internationalen Angelegenheiten das angerufene schweizerische Gericht, unabhängig vom Sitz des Schiedsgerichtes, erst einen Entscheid fällt, wenn das Schiedsgericht über die eigene Zuständigkeit entschieden hat, es sei denn, eine summarische Prüfung ergebe, dass zwischen den Parteien keine Schiedsvereinbarung getroffen wurde. Die Kommissionsmehrheit sieht keinen Handlungsbedarf, vielmehr fürchtet sie bei einer Gesetzesänderung im Sinne der Initiative einen Souveränitätsverlust schweizerischer Gerichte. Eine Minderheit beantragt, Folge zu geben. Sie erachtet die geforderte Revision als wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Attraktivität der Schweiz als Schiedsplatz.

08.454 n Pa.Iv. Wehrli. Anonyme Geburt. Schutz des Lebens
08.493 n Pa.Iv. Tschümperlin. Diskrete Geburt als Ausweg aus einem Dilemma
Mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen (08.454) bzw. 12 Stimmen zu einer Gegenstimme bei 10 Enthaltungen (08.493) beantragt die Kommission dem Nationalrat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die Initiative des Nationalrats Reto Wehrli fordert die Schaffung rechtlicher Grundlagen, um in Ausnahmefällen die anonyme Geburt zu ermöglichen. Sie nimmt Bezug auf das Babyfenster und ähnliche Einrichtungen, welche juristisch klar geregelt werden sollen. Zudem verlangt die Initiative, dass eine Frau während der Geburt auch ohne Preisgabe ihrer Identität medizinische Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die Initiative des Nationalrats Andy Tschümperlin strebt ebenfalls eine rechtliche Regelung der anonymen Geburt an. Sie geht allerdings weniger weit, indem sie nur die diskrete Geburt legalisieren will. Das würde bedeuten, dass die Mutter bei der Geburt Informationen über ihre Identität und diejenige des Vaters bei einer zuständigen Stelle hinterlegen könnte. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Neuregelung zu keiner befriedigenden Lösung führen würde. Die Regelung stünde im Konflikt mit der Bundesverfassung und mit internationalen Überereinkommen, welche ein Recht auf Kenntnis der Herkunft gewährleisten. Die diskrete Geburt (die Frau kann das Kind betreut im Spital gebären und sofort zur Adoption freigeben) wird jetzt schon praktiziert, weshalb die Mehrheit eine Legalisierung der anonymen Geburt nicht als notwenig erachtet. Aus ihrer Sicht kann der Zweck der Initiativen – der Schutz des Lebens – auf diese Art und Weise nicht erfüllt werden. Eine Minderheit erkennt hingegen Handlungsbedarf und beantragt, der Initiative Wehrli Folge zu geben.

08.016 n Pa.Iv. Thanei. Nebenkosten im Mietrecht und Zahlungsverzug
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative von Nationalrätin Anita Thanei keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Ausdruck «Nebenkosten» aus Artikel 257d des Obligationenrechts (Kündigung bei Zahlungsrückstand des Mieters) gestrichen wird. Die Kommissionsmehrheit zweifelt daran, dass die von Nationalrätin Thanei angeführten Missbräuche auch wirklich vorkommen und ist der Auffassung, dass es keinen Grund gibt, den Schutz des Vermieters gegenüber zahlungsunwilligen Mieter einzuschränken. Die Minderheit will der Initiative Folge geben. In ihren Augen kommt es nicht selten vor, dass Mieter sehr hohe Nebenkostenabrechnungen erhalten, die sie oft nicht innert 30 Tagen begleichen können. Die Minderheit will diese Mieter vor den schwerwiegenden Folgen einer ausserordentlichen Kündigung gemäss Artikel 257d OR schützen.

08.490 n Pa. Iv. Stamm. Zwingend unbedingte Strafen bei verbotenem Waffentragen
Ferner beantragt die Kommission ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative von Nationalrat Luzi Stamm keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält es nicht für sinnvoll, eine eigene Regelung nur für das Waffentragen einzuführen. Ihrer Meinung nach sind die vorgeschlagenen Massnahmen zudem unverhältnismässig (keine bedingte Strafe möglich, Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten, Strafantritt innerhalb eines Monats). Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

08.508 n Pa. Iv. Jositsch. Strafbarkeit grober Sorgfaltspflichtverletzungen in der Geschäftsführung
Mit 17 zu 6 Stimmen hat die Kommission überdies beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, dieser Initiative von Nationalrat Daniel Jositsch keine Folge zu geben. Die Mehrheit möchte am heutigen Grundsatz festhalten, wonach strafbare Handlungen gegen das Vermögen nur dann strafrechtlich geahndet werden, wenn sie vorsätzlich begangen worden sind. In ihren Augen ist es sehr schwierig festzustellen, wann es sich um grobe Fahrlässigkeit in der Geschäftsführung handelt. Zudem ist die Mehrheit der Auffassung, dass es Aufgabe des Zivilrechts ist, festzulegen, was eine angemessene Entschädigung der leitenden Organe ist. Die Kommissionsminderheit möchte der Initiative Folge geben. Ihrer Meinung nach darf es nicht sein, dass grob fahrlässiges Verhalten der Geschäftsführung keine strafrechtlichen Konsequenzen hat.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 4. / 5. Mai 2009 in Bern getagt.

Bern, 5. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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