Es braucht eine Regierungsreform

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Die Ereignisse im letzten halben Jahr (Finanzkrise, Steuerstreit) haben gezeigt, dass es dem Bundesrat nicht immer gelingt, Probleme rechtzeitig zu erkennen, um Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Es braucht deshalb eine Reform der Regierung, welche eine bessere politische Gesamtverantwortung des Bundesrates als Führungsorgan ermöglicht. So sollten etwa die Tätigkeiten der einzelnen Departemente wirksamer koordiniert und der Bundesrat von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Ein Antrag auf Abschreibung der immer noch in den Räten hängigen Vorlage „Staatsleitungsreform“ (01.080) wurde deshalb mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit ist der Ansicht, dass es keine Reformen, sondern stärkere Persönlichkeiten im Bundesrat brauche.
Die SPK wurde von Bundesrätin Widmer-Schlumpf dahingehend informiert, dass der Bundesrat im August Grundsatzentscheide über das weitere Vorgehen fällt. Will er das Projekt Regierungsreform weiterverfolgen, dann sollen bis im Frühling 2010 konkrete Vorschläge vorliegen.

08.522 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Vereinfachte Ausübung der politischen Rechte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Die SPK ist der Ansicht, dass den im Ausland lebenden Schweizern und Schweizerinnen die Ausübung der politischen Rechte möglichst leicht gemacht werden soll. Sie hat deshalb einstimmig einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Thérèse Meyer (CVP, FR) Folge gegeben, welche verlangt, dass die aktive Teilnahme bei einer Abstimmung oder einer Wahl der vom Gesetz verlangten Meldung bei ihrer Stimmgemeinde gleich kommt. Damit sollen administrative Hürden für die Ausübung der politischen Rechte abgebaut werden.

08.530 n Pa.Iv. Chevrier. Begrenzung der Anzahl Vorlagen in Volksabstimmungen

Hingegen hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen den Vorschlag von Nationalrat Chevrier (CVP, VS) abgelehnt, die Anzahl Vorlagen bei Volksabstimmungen auf höchstens drei pro Urnengang zu beschränken. Die Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat bei der Ansetzung von Volksabstimmungen gesetzliche Fristen zu beachten hat. So müssen zum Beispiel Volksinitiativen spätestens zehn Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament der Volksabstimmung unterbreitet werden. Es kann auch festgestellt werden, dass Volksabstimmungen mit mehr als drei Vorlagen insbesondere in Wahljahren vorkommen. Auf Wunsch der Parteien wird in diesen Jahren auf den Abstimmungstermin im Herbst verzichtet.
08.521 n Pa.Iv. Zisyadis. Änderungen und mehr Transparenz bei den Ruhegehältern ehemaliger Mitglieder des Bundesrates
Mit 12 zu 8 Stimmen ebenfalls abgelehnt wurde die parlamentarische Initiative von Nationalrat Zisyadis (G, VD). Die Kommission erachtet es als zu weit gehend, für die Berechnung des Ruhegehaltes der ehemaligen Mitglieder des Bundesrats auch den Vermögensertrag einzubeziehen. Dies würde auch eine Ungleichheit in der Behandlung gegenüber anderen Magistratspersonen darstellen. Eine Veröffentlichung der Ruhegehälter, wie dies der Initiant weiter fordert, würde zudem Rückschlüsse auf die Vermögenssituation der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates ermöglichen.

08.505 Pa.Iv. Lustenberger. Stärkung der Wahlfreiheit der Vereinigten Bundesversammlung

Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Lustenberger (CVP, LU) die Schaffung von Rechtsgrundlagen, welche verhindern, dass die Wahlfreiheit der Vereinigten Bundesversammlung durch Parteistatuten eingeschränkt wird. Der Initiant möchte verhindern, dass inskünftig Parteien dermassen Druck auf mögliche Kandidaten und Kandidatinnen ausüben können, wie dies bei den Bundesratswahlen im vergangenen Dezember geschehen ist. Die Kommission gab der Initiative mit 15 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen keine Folge. Sie weist darauf hin, dass die Wahlfreiheit der Bundesversammlung nie eingeschränkt war, indem es keinen Zwang gab, den von der SVP-Fraktion portierten Kandidaten auch zu wählen. Es braucht zudem nicht zwingend Parteistatuten, um Druck auf Fraktionsmitglieder auszuüben. Dazu reichen auch Fraktionsbeschlüsse. Es handelt sich hier um ein politisches Problem, das nicht rechtlich gelöst werden kann.
SPK/CIP 09-03 Staatspolitische Auswirkungen der Medienkonzentration
Die Kommission hat sich von Prof. Otfried Jarren von der Universität Zürich und von Roger de Diesbach, Autor und Journalist, über die staatspolitischen Auswirkungen der Medienkonzentration informieren lassen. Sie will nun noch den Verband Schweizer Presse anhören, bevor sie entscheidet, ob sie gesetzgeberisch tätig werden will.
Die Vorlage 03.436 Pa.Iv. Faire Abstimmungskampagnen wird nächste Woche den Medien präsentiert werden.

Die Kommission tagte am 7. und 8. Mai 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Bern, 8. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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