Auftrag an den Bundesrat: Schluss mit Umweltmassnahmen ohne Wirkung!

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Bern, 4. Juni 2009 – Die heutige Umweltschutzgesetzgebung weist gravierende Lücken und Mängel auf. Behörden können Umweltmassnahmen verfügen, deren Nutzen und Wirk-samkeit in keiner Weise erwiesen ist. Ein konkretes Beispiel dafür sind die viel diskutierten Restriktionsmassnahmen wie Parkplatzreduktionen und Fahrtenbeschränkungen bei Ein-kaufszentren und Fachmärkten. Früher glaubte man der Behauptung: Weniger Parkplätze, weniger Verkehr. Ein fataler Irrtum. Das Gegenteil ist der Fall: Weniger Parkplätze, bewir-ken mehr Such- und mehr Ausweichverkehr! Dieser verkehrs- und umweltpolitische Irrtum wird in verschiedenen neuen Studien* wissenschaftlich fundiert nachgewiesen. Die Studien kommen alle zum selben Resultat: Restriktionsmassnahmen wie Parkplatzreduktionen und Fahrtenbeschränkungen ändern nichts an den eigentlichen Beweggründen, das Auto zum Einkaufen zu benützen. Sie bewirken folglich auch keinen Umsteigeeffekt. Die genannten Massnahmen sind oft sogar kontraproduktiv: Der durch sie ausgelöste Such- und Aus-weichverkehr führt zu Mehremissionen und schadet der Umwelt. Damit muss nun – auf-grund der heute vom Parlament mit überwiegender Mehrheit an den Bundesrat überwiese-nen Motion 08.3003 „Forderung nach Wirkungseffizienz“ – endlich Schluss sein.

Es ist 5 vor 12 ist in der Klimaproblematik! Die oberste Maxime zur Problemlösung sind Effektivität und Wirkungseffizienz. Angesagt ist Ursachen- nicht Symptombekämpfung. Voraussetzung dazu sind fundierte Problemanalysen und ganzheitliche Betrachtungswei-sen. Auf den Einkaufsverkehr bezogen bedeutet dies, umweltrechtlich motivierte Verkehrs-begrenzungsmassnahmen immer ganzheitlich-räumlich zu betrachten und unerwünschte, kontraproduktive Nebenwirkungen mit einzubeziehen. Von Massnahmen, die bei diesem Vorgehen keinen nachweisbaren Umweltnutzen bringen oder ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, ist fortan abzusehen.

Quelle: espace.mobilité

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