Gesetzgebung über biometrische Ausweise soll nachgebessert werden

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Nach dem äusserst knappen Abstimmungsergebnis in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 will die SPK das Ausweisgesetz punktuell revidieren. Mit 18 zu 2 Stimmen hat sie eine Kommissionsinitiative (09.471 Pa.Iv. SPK-NR. Biometrische Ausweise) beschlossen, durch die einige Schwachstellen des Gesetzes nachträglich beseitigt werden sollen. Einerseits soll auf Gesetzesstufe festgehalten werden, dass nach wie vor nicht-biometrische Identitätskarten ausgestellt werden sollen. Andererseits soll auf die obligatorische zentrale Speicherung der biometrischen Daten verzichtet werden. Es ist zu prüfen, ob auf die zentrale Datenbank entweder überhaupt verzichtet wird oder ob jede Bürgerin und jeder Bürger individuell verlangen darf, dass ihre bzw. seine Daten nicht zentral gespeichert werden.

Die Kommissionsinitiative fasst die Anliegen von insgesamt fünf parlamentarischen Initiativen zusammen, die vor und nach der Volksabstimmung zu diesem Thema eingereicht wurden (09.431 n Pa.Iv. Marra. Ausweisgesetz; 09.435 n Pa.Iv. Hodgers. Änderung des Ausweisgesetzes; 09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern; 09.440 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise; 09.441 n Pa.Iv. Fraktion V. Biometrische Pässe ohne Datenbank). Bevor die SPK ihre Initiative umsetzen kann, muss sie noch die Zustimmung der SPK des Ständerates einholen.

Weiter hat die SPK die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes durch Übernahme der Verordnung der EU über das Visa-Informationssystems (VIS) beraten (09.051). Die sogenannte VIS-Verordnung legt fest, welche Daten über die Visumgesuchsteller erfasst und an das zentrale Informationssystem übermittelt werden müssen. Gleichzeitig regelt sie, welche Behörden über eine Berechtigung zum Zugang dieser Daten verfügen. Schliesslich wird die Rechtsgrundlage für den Zugriff der Behörden zu bestimmten Daten des VIS im Zusammenhang mit schweren Straftaten geschaffen. Die Übernahme der Verordnung der EU durch die Schweiz bedingt Änderungen des Ausländergesetzes (AuG) und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA).

Während die Kommission dem entsprechenden Bundesbeschluss (Genehmigung der Staatsverträge und der ihrer Umsetzung dienenden Gesetzesänderungen) in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen zustimmte, beschloss sie jedoch, auf die vom Bundesrat mittels einer zweiten Vorlage beantragte Dringlicherklärung der Umsetzungsgesetzgebung zu verzichten, weil sie eine solche im vorliegenden Falle für unverhältnismässig erachtet. Das hat zur Folge, dass die VIS-Verordnung von der Schweiz erst im Frühling 2010 und nicht, wie vom Bundesrat beabsichtigt, bereits im Dezember 2009 übernommen werden kann. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die dringliche Gesetzesänderung nicht einzutreten.

Die Kommissionsminderheit beantragt, auch auf diese Vorlage einzutreten, weil sie mit dem Bundesrat einig geht, dass die Übernahme der VIS-Verordnung keine Verzögerung erfahren und die Schweiz im Gleichschritt mit den EU-Staaten an das europäische Visa-Informationssystem angeschlossen werden soll.

In einer Anhörung von Vertretern und Vertreterinnen des Verbandes Schweizer Presse hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Zeitungsbranche das Instrument der Posttaxenverbilligung für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften nach wie vor als sehr wichtig erachtet. Die Kommission will deshalb verschiedene Varianten zur Ausgestaltung dieses Instruments prüfen und allenfalls der KVF entsprechende Anträge zum Entwurf für ein neues Postgesetz (09.049) stellen.
Die SPK ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von interkantonalen Konkordaten schlecht in das schweizerische föderalistische System der gleichberechtigten Kantone passt. Nachdem die SPK des Ständerates mit 10 zu einer Stimme die Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative, welche dieses Instrument aus der Verfassung streichen will (08.463 n Pa.Iv. Fraktion V. Konkordate. Keine Aushöhlung der Kantonsautonomie durch Allgemeinverbindlicherklärung), verweigert hat, beantragt nun die SPK des Nationalrates ihrem Rat mit 15 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission beschlossen, nicht weiter auf eine Änderung des Ausländergesetzes hinzuwirken, wonach Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug ihrer ausländischen Familienangehörigen aus Nicht-EU/Efta-Staaten den Bürgerinnen und Bürgern aus der EU und Efta automatisch gleich gestellt werden. Nachdem die Ständeratskommission einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (08.494 Pa.Iv. Tschümperlin. Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung) mit 7 zu 3 Stimmen nicht zugestimmt hat, beantragt die SPK dem Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Vernehmlassungsvorlage zu 08.407 Pa.Iv. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss wird am 22. Juni 2009 veröffentlicht.

Bern, 19. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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