Neuer Einstieg in die Beratung des Unfallversicherungsgesetzes

2 mins read

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Beratungen zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047 n) aufgenommen. In der Sommersession 2009 war der Nationalrat – entgegen dem Antrag seiner Kommission – auf dieses Geschäft eingetreten und hatte die Vorlage 1 zur Detailberatung an die SGK-NR zurückgewiesen. Diese lehnte zunächst einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Minderheit beantragt, der Bundesrat solle ein schlankes Gesetz ausarbeiten, das möglichst wenige Abgrenzungsprobleme zu anderen Sozialversicherungen enthält. In der Detailberatung fasste die Kommission folgende Beschlüsse: Mit 15 zu 11 Stimmen beantragt sie in Art. 6, dass die Unfallversicherung für Zahnschädigungen, die beim Kauvorgang eintreten, keine Leistungen erbringt. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission in Art. 15, der Bundesrat solle den versicherten Höchstverdienst so festsetzen, dass mindestens 85 Prozent, aber nicht mehr als 90 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind. Zwei Minderheiten möchten die entsprechenden Werte höher ansetzen: die eine wie der Bundesrat, die andere wie im geltenden Recht. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung von Ende Oktober weiterführen.

Die SGK-NR hat weiter begonnen, die Differenzen in der 11. AHV-Revision (Leistungsseitige Massnahmen, 05.093 n) zu beraten. Sie fasste folgende Beschlüsse: Sie beantragt dem Rat mit 17 zu 9 Stimmen, für die Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens in Art. 30 dem Ständerat zu folgen und an der heute geltenden Methode festzuhalten. Die Minderheit möchte die Erwerbseinkommen für jedes einzelne Jahr aufwerten. Diese Lösung würde rund 150 Millionen Franken kosten. Profitieren würden hauptsächlich Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz nicht ununterbrochen erwerbstätig waren, also Personen aus dem Ausland und Frauen. Bei der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (Art. 33ter) beantragt die Kommission mit 16 zu 10 Stimmen, im Wesentlichen an der vom Nationalrat beschlossenen Lösung festzuhalten: Solange der Stand des Ausgleichsfonds mindestens 70 Prozent einer Jahresausgabe entspricht, werden die Renten alle zwei Jahre angepasst oder bereits nach einem Jahr, wenn die Jahresteuerung mindestens 4 Prozent beträgt. Sinkt der Ausgleichsfonds unter 70 Prozent, werden die Renten erst angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent aufgelaufen ist. Die Minderheit will am geltenden Recht festhalten, wonach der Bundesrat die Renten unabhängig vom Stand des Ausgleichsfonds anpasst. Die Kommission wird ihre Beratung an der Sitzung von Ende Oktober weiterführen. Dann wird sie unter anderem auch die Differenz bezüglich sozialer Abfederung des Rentenvorbezugs behandeln.

In der Familienpolitik beriet die SGK-NR über das weitere Vorgehen ihrer Subkommission. Diese stellte ausgehend von der Pa.Iv. Hochreutener (07.419) Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik , der die SGK-NR 24. August 2007 Folge gegeben hatte (die SGK-SR stimmte am 19. Februar 2008 zu), verschiedene Anträge für einen Verfassungsartikel zur Familienpolitik. Die SGK-NR sprach sich dafür aus, dass die Subkommission einen Entwurf und Bericht ausarbeitet, um folgende Punkte neu in die Verfassung aufzunehmen: Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen und Harmonisierung der Alimentenbevorschussung.

Die Kommission tagte am 8./9. Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH). Die Auswärtssitzung fand in Winterthur beim Departement Gesundheit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) statt. Im Rahmen ihres Winterthurer Programms informierte sich die Kommission über das Institut für Gesundheitsökonomie und vor Ort über ein Unternehmen, das Medizintechnikprodukte im Bereich der Orthopädie entwickelt und herstellt (Firma Zimmer, in der die ehemalige Sulzer Medica aufgegangen ist). Die Kommission besuchte auch die Ausstellung Darkside II im Fotomuseum Winterthur.

Bern, 9. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

WBK-S stimmt Verlängerung des Gentech-Moratoriums zu

Next Story

Revision des Aktienrechts: Detailberatung begonnen

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…