Totalrevision der Postgesetzgebung: Anbieterinnen von Postdiensten sollen den Zugang zu ihren Teilleistungen durch Vereinbarung regeln

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Anlässlich ihrer Sitzung vom 18. August ist die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen auf das neue Postgesetz und einstimmig auf das neue Postorganisationsgesetz eingetreten. In der Detailberatung hat die Kommission nun wichtige Grundsatzentscheide beim Postgesetz gefällt.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, einen Artikel ins Gesetz einzufügen, wonach die Anbieterinnen von Postdiensten den diskriminierungsfreien, zeitgerechten und transparenten Zugang zu ihren Teilleistungen durch Vereinbarung regeln. Die Vereinbarungen sollen aber auf freiwilliger Basis und ohne staatliche Intervention zu Stande kommen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Markteintritt für private Anbieterinnen von Postdiensten mit dieser Lösung erleichtert werden kann, ohne dass es zu einer Überregulierung kommt.

Mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt hingegen wurde ein Antrag, welcher dem Bundesrat die Kompetenz geben will, dass er die Anbieterinnen verpflichten kann, eine neutrale Organisation für die Verwaltung der Adressdaten für das Nachsenden und das Umleiten von Postsendungen zu gründen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Gründung einer solchen Organisation für die Anbieterinnen einen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen würde und ausserdem nicht kundenfreundlich wäre.

In der Meinung der Kommissionsmehrheit sollen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur die Qualität der Postdienste beurteilen können. Ein Informationsbedürfnis kann auch im Hinblick auf die Ökobilanz der Dienstleistungen und die Sozialverträglichkeit des Unternehmens bestehen. Mit 7 zu 5 Stimmen beschliesst die Kommission deshalb, die Anbieterinnen zu verpflichten, auch diese Informationen zu veröffentlichen. Die Minderheit hingegen argumentiert, dass mit solchen Berichten unnötige Kosten generiert werden, ohne dass diesbezüglich Verbesserungen erreicht werden.

Beim Kernthema der Vorlage, der Marktöffnung, beantragt die Kommission ihrem Rat, dem Bundesrat zu folgen. Mit 11 zu 2 Stimmen lehnt sie eine gleichzeitige Öffnung des Marktes mit der Inkraftsetzung des Gesetzes ab. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt sie eine unbefristete Beibehaltung des Restmonopols ab. Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass mit dieser schrittweisen Öffnung sowohl den Bedenken der Bevölkerung als auch den Entwicklungen in Europa Rechnung getragen werden kann. Die Minderheit, welche sich für eine sofortige Öffnung einsetzt, macht geltend, dass der Wettbewerb zu tieferen Preisen im Postmarkt führt, ohne die Grundversorgung zu gefährden. Eine weitere Minderheit will das momentan bestehende Restmonopol beibehalten und damit die Qualität und die Sicherung der Grundversorgung gewährleisten. Ausserdem ist diese Minderheit der Meinung, dass eine – auch schrittweise – Marktöffnung die ganze Vorlage gefährdet.

Die Kommission wird die Detailberatung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes an ihrer Sitzung vom 9. November 2009 fortsetzen. Beim Postgesetz wird sie sich dabei insbesondere noch mit den Fragen der Presseförderung und der Finanzierung der Grundversorgung nach der vollständigen Marktöffnung befassen.

Einstimmig hat die Kommission einen Bundesbeschluss angenommen, der die Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (09.064) zum Inhalt hat. Das Abkommen regelt verschiedene Fragen zum Schiffsverkehr auf den beiden grenzüberschreitenden Seen. Italien hat in den letzten Jahren im Zuge der Liberalisierung auch seine Schifffahrtsgesetzgebung angepasst. Bei der Ausweispflicht von Schiffsführern und der Pflicht zur Kennzeichnung von Schiffen entstanden daraus Diskrepanzen zum Abkommen. Diese werden mit der Änderung bereinigt.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) im Kanton Zug.

Bern, 23. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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