Energiegesetz. Änderung
Nach Anhörung einer Delegation der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren trat die Kommission auf die bundesrätliche Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes ein, mit welcher mehrere Anliegen des Aktionsplans für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich umgesetzt werden sollen. Die Vorlage sieht u. a. vor, über Globalbeiträge die Kantone bei der Information und Beratung von Öffentlichkeit und Behörden sowie bei der Aus- und Weiterbildung der in diesem Fach tätigen Personen zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Gebäudeenergieausweis. Die Kantone betonten bei der Anhörung, dass eine Bestimmung über den Energieausweis unnötig sei, weil zum einen bereits erfolgreich der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) eingeführt worden sei und sie zum anderen befürchteten, die bundesrätliche Vorlage stelle einen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen dar. Die Kommission stellte fest, dass der Gesetzesentwurf die Kantone nicht zur Einführung eines Gebäudeenergieausweises verpflichtet, jedoch gewährleistet, dass dieser gesamtschweizerisch einheitlich ist. Die Vorlage stellt somit sicher, dass – sollten weitere Energieausweismodelle eingeführt werden – die Einheitlichkeit garantiert ist.
Die Kommission hält den Entwurf des Bundesrates für ausgewogen und beantragt deshalb einstimmig, die Vorlage unverändert anzunehmen.
Dritte Rhonekorrektion
Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, den Bundesbeschluss betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe der dritten Rhonekorrektion in den Jahren 2009 bis 2014 anzunehmen. Sie unterstützt den bereits vom Nationalrat genehmigten Kredit in der Höhe von 169 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht einem Subventionssatz von 65 Prozent der gemäss Wasserbaugesetz abgeltungsberechtigten Kosten. Aufgrund der unzureichenden Abflusskapazität des Flussbettes und der generellen Instabilität der Dämme schützt der heutige Ausbauzustand die Ebene nicht vor einem Jahrhunderthochwasser, wodurch sich die potenziellen Schäden auf über 10 Milliarden Franken belaufen könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Gesamtkosten des Projekts für die nächsten 30 Jahre auf rund 1,6 Milliarden Franken geschätzt. Die Finanzierung wird durch die Kantone Waadt und Wallis gewährleistet, die ihrerseits Abgeltungen vom Bund erhalten.
Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (UREK-S)
An ihrer Sitzung im August hatte die Kommission einstimmig einen Entwurf zur Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz verabschiedet, um dessen Tätigkeiten zugunsten naturnaher Kulturlandschaften auch für die Periode 2011–2021 mit 50 Mio. Franken zu unterstützen. Die Kommission hat nun die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen, in der dieser eine Erneuerung ablehnt. Die Gründe dafür sind vor allem die zu erwartenden, hohen Defizite im Bundeshaushalt. Die Kommission indessen hält einstimmig an ihrem Antrag zur Erneuerung fest und betont dabei die breite Wirkung und die Kontinuität der Bemühungen des Fonds Landschaft Schweiz.
UREK 09-19 Förderung von Fernwärmeprojekten. Budget 2010
Die Kommission beantragt der ständerätlichen Finanzkommission, im Budget 2010 einen Kreditposten in der Höhe von 30 Mio. Franken zur Förderung von Fernwärmeprojekten aufzunehmen. Denselben Betrag hatten National- und Ständerat in der Frühjahrssession 2009 im Rahmen der 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen gesprochen. Diese Mittel waren jedoch binnen kurzer Zeit ausgeschöpft, so dass eine grosse Anzahl Projekte trotz Erfüllung der geforderten Kriterien nicht berücksichtigt werden konnte.
Der bereits erreichte Erfolg in vielen Kantonen und die rasche Umsetzung überzeugten die Kommission von der konjunkturellen Wirksamkeit und damit vom dringenden Bedarf der Weiterführung dieser Massnahme. Nicht zuletzt erachtet sie diese Massnahme als wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, insbesondere zur effizienten Nutzung der Wärmeenergie.
CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Wie nach der Anhörung an der letzten Sitzung ankündigt, hat die Kommission im Hinblick auf die weitere Beratung der Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken und einer allgemeinen Strategie bezüglich Grosskraftwerke ein Schreiben an die drei Gesuchsstellern von Ersatz-Kernkraftwerken sowie an die involvierten Standort- und Hauptaktionärskantone verabschiedet. Grundlage dafür ist in erster Linie die Auskunft seitens der Kantone und Gesuchssteller, dass bis Ende Jahr eine Einigung in der Frage des weiteren Vorgehens bezüglich der Kernkraftwerke angestrebt wird. In ihrem Schreiben fordert die Kommission Gesuchssteller und Kantone auf, unter anderem zur Frage der Standorte, der Reihenfolge sowie zum Stand der Verhandlungen Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat am 29. Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.
Bern, 30. Oktober 2009, Parlamentsdienste