GPKs legen die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit für 2010 fest, befassen sich mit ihrer Öffentlichkeitskommunikation und beschliessen eine Parlamentarische Initiative zur Konkretisierung ihrer Informationsrechte gegenüber dem Bundesrat

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An ihrem jährlich stattfindenden Seminar haben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates (GPKs) die Schwerpunkte für ihre Untersuchungstätigkeit für 2010 festgelegt. Neben der Konzentration ihrer Kräfte im ersten Halbjahr 2010 auf die Untersuchung der Finanzmarktkrise (siehe separate Medienmitteilung) wird sich die GPK-N u. a. eingehend mit dem Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren auf Bundesebene, dem Monitoring zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und der Praxis des UVEK in der Steuerung von Post, Swisscom und SBB beschäftigen. Die GPK-S wird die Steuerung der Sozialversicherungen einer genauen Prüfung unterziehen. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat entsprechende Evaluationsaufträge der GPKs erhalten.
Die Kommissionen verabschiedeten zudem ihren Jahresbericht 2009 zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Bericht bietet einen Überblick über das weite Tätigkeitsfeld der parlamentarischen Oberaufsicht. Da der Jahresbericht der GPKs auch zuvor unveröffentlichte Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Untersuchungshandlungen der Kommissionen enthält, haben diese beschlossen, den Jahresbericht 2009 nächste Woche im Rahmen einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorzustellen.
An ihrem gemeinsamen Seminar befassten sich die beiden GPKs zudem eingehend mit ihrer Öffentlichkeitskommunikation und ihren Leitlinien über die Information der Öffentlichkeit. Die Kommissionen haben das Thema von der juristischen, publizistischen und politologischen Seite mit externen Experten beleuchtet; dies mit dem Ziel ihre Kommunikation in Zukunft zu verbessern.
Im Weiteren befassten sich die beiden Kommissionen im Rahmen ihres Seminars erneut mit dem Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates und mit Fragen der Oberaufsicht über aus der Bundesverwaltung ausgelagerte Einheiten. Im Zusammenhang mit einer Parlamentarischen Initiative der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat die GPK-N im Herbst 2009 Prof. Georg Müller damit beauftragt, Fragen in Bezug auf die Informationsrechte der Oberaufsichtskommissionen gegenüber verselbstständigten Trägern von Bundesaufgaben juristisch abzuklären. Prof. Müller hat im Rahmen des Seminars den GPKs seine Erkenntnisse präsentiert. In der Folge beschlossen die Kommissionen, der FK- N im Rahmen eines Mitberichtes zur Parlamentarischen Initiative ihre Erkenntnisse mitzuteilen.

Die GPKs orteten aufgrund von Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit auch einen Handlungsbedarf bezüglich ihrer Informationsrechte gegenüber dem Bundesrat. Sie beschlossen an ihrem Seminar, über das Instrument der parlamentarischen Initiative diese zu konkretisieren.
Die Kommissionen haben am 21./22. Januar 2010 unter der Leitung von Frau Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi (SP, GE), Präsidentin der GPK-N, und Herrn Ständerat Claude Janiak (SP, BL), Präsident der GPK-S, in Montreux getagt.

Bern, 22. Januar 2010, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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