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Schweizer Parlament: Kommission bleibt auf der Linie des Ständerates

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6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket. Differenzen (11.030 s)
Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung der Teilung der Vorlage zustimmte, beriet sie die anderen verbliebenen Differenzen. Beim neuen stufenlosen Rentensystem (Art. 28a und 28b)  hält die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen an der Version des Ständerates (Ganze Rente ab 80% Invalidität) fest und einstimmig bei den laufenden Renten an der Besitzstandwahrung der unter 55-Jährigen. Mit 9 zu 0 bei 4 Enthaltungen lehnt sie eine Kaufkraftbereinigung von exportierten Kinderrenten (Art. 38 Abs. 1ter)  ab. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hält sie beim neuen Finanzierungsmechanismus (Art. 80, sog. Schuldenbremse) am vom Bundesrat vorgeschlagenen Automatismus fest. Schliesslich beantragt sie mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, den mit der Rückweisung der Vorlage 3 (Kinderrenten, Reisekosten) verbundenen Antrag zu ergänzen. Demnach soll die Beratung der Massnahmen der Vorlage 3 spätestens wieder aufgenommen werden, wenn das Umlageergebnis ein Jahr nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer ein Defizit ausweist oder wenn trotz positivem Umlageergebnis (per 31.12.2024) die Schuld gegenüber dem AHV-Fonds nicht mindestens unter 5 Mia. gesunken ist

Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung
Die SGK-SR hat die Vorlage des Bundesrates zur vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (12.092 ns. KVG. Teilrevision) beraten. Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Hingegen hat sie mit 7 zu 6 Stimmen knapp einen Rückweisungsantrag beschlossen, mit welchem sie den Bundesrat auffordern will, eine definitive Lösung vorzulegen, die unter anderem auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsieht. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession im beschleunigten Verfahren zuerst im Nationalrat und danach im Ständerat behandelt.

Weitere Geschäfte
Die Kommission hat den Erlassentwurf und den Bericht zur Pa.Iv. Maury Pasquier. Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung (11.494 s) einstimmig zuhanden des Ständerates und des Bundesrates zur Stellungnahme verabschiedet. Gemäss bisherigem Recht sind die besonderen Leistungen bei Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung ausgeschlossen, nicht aber die allgemeinen Kosten, die bei Schwangerschaften mit Komplikationen auftreten. Mit der Gesetzesänderung sollen alle Behandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft von der Kostenbeteiligung ausgenommen werden. Die Kommission will damit sicherstellen, dass sich Frauen nicht an den Kosten für Leistungen, die aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder zur Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen erforderlich sind, beteiligen müssen.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltung hat die Kommission dem Beschluss der SGK-NR, der Pa.Iv. Markwalder. Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe (11.482 n) Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die Kommission anerkennt zwar das Anliegen der Initiative, die berufliche Vorsorge von Teilzeitangestellten besser zu stellen, ist aber der Ansicht, dass eine Lösung im Rahmen der kommenden AHV-/BVG-Revision gesucht werden soll.

Die SGK-SR hat einstimmig dem Beschluss der SGK-NR, der Pa.Iv. Gilli. Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln (12.471 n) Folge zu geben, zugestimmt. Nach geltendem Recht laufen die kantonalen Zulassungen für Arzneimittel am 31. Dezember 2013 aus. Da eine definitive Lösung für kantonal zugelassene Heilmittel, wie sie in der der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes vorgesehen, bis dahin nicht eingeführt werden kann, fordert die Initiative eine Verlängerung des momentanen Übergangsregime bis am 31. Dezember 2017.

Einstimmig beschloss die Kommission, auf die Vorlage 12.026 KVG.Änderung zurückzukommen. Sie tat dies, nachdem die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) sowie Bundesrat Alain Berset Hand geboten haben, um bis zu einer der nächsten Sitzungen der SGK-SR in der Frage der in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien nochmals nach einer Lösung zu suchen (Hinweis: über diesen Rückkommensentscheid wurde an einem Point de presse informiert).

Die Kommission tagte am 11. Februar 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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