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Umsetzung der dringlichen Änderung des Asylgesetzes

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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates den Entwurf der Verordnungen zur Umsetzung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vom 28. September 2012 zur Konsultation unterbreitet. Diese Verordnungen regeln insbesondere die Testphasen zu den Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, die besonderen Zentren für renitente Asylbewerberinnen und –bewerber und die Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende (siehe die Medienmitteilung des EJPD vom 19. Februar 2013). Die Kommission hat von den Entwürfen Kenntnis genommen, ohne dem Bundesrat bestimmte Änderungen zu empfehlen. Die Kommission betrachtet es als wichtig, dass der Wortlaut dieser Ausführungsbestimmungen bekannt ist, bevor am 9. Juni 2013 die Volksabstimmung stattfindet über die dringliche Änderung des Asylgesetzes, gegen welche das fakultative Referendum zustande gekommen ist.

Strategische Reserve von Asylunterkünften
Mit 11 Stimmen zu 1 Stimme beantragt die SPK des Ständerates ihrem Rat die Annahme einer Motion des Nationalrates ( 12.3653 Mo. Nationalrat (SPK-NR). Strategische Reserve an Asylunterkünften ), welche den Bundesrat beauftragt, eine strategische Reserve von Asylunterkünften bereitzustellen, um die Unterbringung von Asylsuchenden bei einem allfälligen starken Anstieg der Asylgesuchszahlen sicherzustellen. Die Kommission erinnert an die Erfahrungen aus den Balkankriegen, als die Gemeinden bei der Bereitstellung der nötigen Kapazitäten trotz grosser Anstrengungen rasch an ihre Grenzen stiessen.

Schaffung eines Auslandschweizergesetzes
Die SPK ist einstimmig auf den Entwurf eines Auslandschweizergesetzes eingetreten, den ihre Subkommission in Folge einer parlamentarischen Initiative ( 11.446 Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz ) ausgearbeitet hat. Das Gesetz fasst die heute in mehreren Gesetzen und Verordnungen enthaltenen und damit wenig übersichtlichen Bestimmungen zusammen, welche für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer relevant sind. Das Gesetz bietet so eine bessere Grundlage für eine kohärente Politik des Bundes gegenüber den über 700‘000 Auslandschweizerinnen und –schweizern. Das Gesetz wird darüber hinaus auch die konsularischen Dienstleistungen der Schweiz für sich im Ausland aufhaltende Personen mit Wohnsitz in der Schweiz regeln – im Einzelfall wichtige Bestimmungen, für welche heute die nötige gesetzliche Grundlage überhaupt fehlt.

Die Kommission wird ihre Beratung des Gesetzes voraussichtlich im April abschliessen und anschliessend ein Vernehmlassungsverfahren durchführen, so dass der Entwurf in der Wintersession 2013 vom Erstrat behandelt werden kann.

Die Kommission tagte am 26. Februar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE) in Bern.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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