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SES: AKW Mühleberg hält vorsätzlichem Flugzeugabsturz nicht stand

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Eines ist klar: Es besteht ein unheimliches Gefahrenpotenzial darin, dass ein einzelner Mensch (Pilot) ohne grosse Vorbereitung, in absolutem (geheimem) Alleingang, ohne irgendwelche Abwehrmassnahmen überwinden zu müssen, jederzeit mit einem Schlag ganze Bevölkerungsteile und riesige Landschaftsgebiete radioaktiv auf Generationen hinaus tödlich verseuchen kann. Dass es solch gezielte Abstürze gibt, zeigt das jüngste Bespiel vom 16. Juli 2011: Ein Schweizer Pilot steuerte sein Schweizer Flugzeug gezielt und «erfolgreich» in ein Schweizer Erdobjekt (Wohnhaus).

Massive Fehlinformation in HSK-Bericht
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK veröffentlichte im März 2003 – nach den gezielten Anflügen auf das New Yorker Word Trade Center («nine-eleven») – eine Stellungnahme zur Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke (HSK-AN-4626). Nachdem die HSK mit den schweren Sicherheitslücken in der Stellungnahme konfrontiert wurde, versteckte sie sich hinter «Unwahr-scheinlichkeiten» und «Ja-aber-Argumentarien» und verharmloste die Defizite. In derselben Stellungnahme finden sich aber nicht nur Sicherheitslücken, sondern auch krasse Fehlbeurteilungen, insbesondere im Bereich der flugspezifischen Randbedingungen. Fakt ist, dass die Annahmen bereits bei der Herausgabe der Stellungnahme im Jahr 2003 nicht der aviatischen Realität entsprachen – und es heute noch viel weniger tun. Schlimmer noch: Die AKW Beznau und Mühleberg wurden bei ihrer Erstellung nicht gegen den Lastfall Flugzeugabsturz ausgelegt, ein solcher Fall wurde einfach dem Restrisiko zugerechnet.

Nachdem das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI diese HSK-Stellungnahme während 10 Jahren weiterverbreitet hat, kam es am 5. März 2013 auf seiner Website doch noch zum Schluss, das Thema des vorsätzlichen Flugzeugabsturzes sei neu aufzugreifen. Dies drängt sich auch auf, um der seit 2003 in Kraft getretenen neuen Kernenergiegesetzgebung Rechnung zu tragen.

Die Gesuchsteller und die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordern das UVEK mit ihrem Gesuch auf, dem AKW Mühleberg die Betriebsbewilligung zu entziehen. Ein vorsätzlicher Flugzeugabsturz auf ein AKW stellt ein ernstzunehmendes Risiko dar, mit dem keinesfalls leichtsinnig umgegangen werden darf.

Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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