Seit 2011 beteiligt sich die Schweiz vollumfänglich an den Bildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union . Die neue Generation der Bildungsprogramme für die Jahre 2014-2020 (13.023 s) läuft unter der Bezeichnung «Erasmus für alle» und vereinigt alle bisherigen Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.
Die WBK-S ist vom grossen Stellenwert der Programme überzeugt, ermöglichen sie doch einen gleichberechtigten Zugang für Schweizerinnen und Schweizer zu allen Mobilitäts- und Zusammenarbeitsprojekten. Alleine im Jahr 2012 konnten 6300 Schweizerinnen und Schweizer von diesen Mobilitätsprojekten profitieren. Auch sind sich die Mitglieder einig, dass die im Ausland erworbenen sprachlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen einen Mehrwert bedeuten, sei es für die Teilnehmenden selber, aber auch für die Schweizer Bildungsinstitutionen und den Schweizer Arbeitsmarkt. Eine weitere Unterstützung dieser Auslandaufenthalte im Rahmen eines Studiums, bei Berufspraktika und bei ausserschulischen Aktivitäten war daher unumstritten. Einzig die vorgesehenen Betriebskosten von 35,7 Millionen Franken der nationalen Agentur, welche für die Umsetzung der Programme verantwortlich ist, wurden in Frage gestellt. Die WBK-S fordert daher, dass der Bundesrat den administrativen Aufwand mit einem wachsamen Auge verfolge. Die in der Botschaft vorgesehenen administrativen Vereinfachungen sollen dazu beitragen, dass die Gelder in die Programme statt in die Betriebskosten fliessen.
Die Kommission trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und beschloss einstimmig eine Fortsetzung der Programme bis 2020. Mit diesem Beschluss beantragt die Kommission ihrem Rat, den Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken zu bewilligen und damit eine ununterbrochene Beteiligung unseres Landes an den Programmen sicherzustellen. Mit einer Zustimmung der Räte zum Finanzierungsbeschluss erhält der Bundesrat die Ermächtigung, das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung am Bildungsprogramm zu erneuern.
Als Zweitrat behandelte die WBK-S die von der Schwesterkommission eingereichte Motion „Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film“ (12.4017 n) . Auch die WBK-S ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Grundlagen die Verschiebung des Filmkonsums vom Kino hin zu anderen Verwertungsformen von Filmen (bspw. DVD oder Video on Demand) berücksichtigen sollen. Einstimmig befürwortet die Kommission eine Annahme der Motion und beantragt damit eine entsprechende zeitgemässe Anpassung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur. Die neuen Bestimmungen sollen, unabhängig von der Auswertungsform, vergleichbare gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmende schaffen.
Am 10. April 2013 ernannte der Bundesrat Frau Nicoletta Mariolini zur neuen Delegierten für Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Neu ist die Delegierte im Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) angesiedelt, womit dem Anliegen der Motion „Die administrative und hierarchische Zuordnung der oder des Mehrsprachigkeitsdelegierten überdenken“ (12.3828 n;) teilweise Rechnung getragen wurde. Die Motion fordert zudem eine Anpassung der Sprachenverordnung, welche dieser Zuordnung Rechnung trägt. Ebenfalls einstimmig entschied die WBK-S, ihrem Rat die Annahme der Motion zu beantragen.
Wie bereits der Nationalrat, beschloss auch die WBK-S auf die Vorlage „Olympische Winterspiele Schweiz 2022. Beiträge des Bundes (12.091 n)“ nicht einzutreten, da nach der Ablehnung im Kanton Graubünden dem Projekt ein Ende gesetzt wurde. Hingegen hat die Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die ebenfalls in der Botschaft erläuterten Aufträge des Bundesrates ans BASPO im Bereich der Leistungssportförderung aufrecht erhalten bleiben.
Die Kommission tagte am 22. April 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (RL/ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann.
Quelle: Das Schweizer Parlament