Die fünf Unterzeichner des Verhaltenskodex stellen das offene Internet in der Schweiz sicher. Alle Nutzer können Inhalte, Dienste, Anwendungen, Hard- und Software nach ihrer Wahl benützen. Keine Dienste oder Anwendungen werden gesperrt. Die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit wird nicht eingeschränkt.
Im Kodex wird festgehalten, dass ein Netzwerkmanagement zur Qualitätssicherung und für auf den Kunden zugeschnittene Angebote weiterhin betrieben werden kann. Dann etwa, wenn Verfügungen von Behörden umgesetzt, schädliche Aktivitäten blockiert oder Kapazitätsengpässe überwunden werden müssen. Zudem sollen Dienste mit zeitkritischen Anforderungen auf Wunsch der Kunden priorisiert werden können. Beispiele dafür sind etwa IP-Telefonie, Fernsehen, Notrufe, Videokonferenzen oder künftige Anwendungen der Telemedizin, wo Daten möglichst rasch beim Kunden ankommen müssen.
Bei einer mutmasslichen Verletzung des Verhaltenskodex durch den Anbieter werden Nutzer künftig eine Schlichtungsstelle anrufen können, der unabhängige Experten angehören sollen. Die Schlichtungsstelle wird den Fall untersuchen und zwischen Nutzern und Anbietern vermitteln. Sie wird die Öffentlichkeit jährlich über ihre Aktivitäten informieren.
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