Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.
Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.
Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch