Lage im Nahen Osten im Zentrum der Kommissionsdebatte

1 min read
Das Schweizer Parlament
Das Schweizer Parlament

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Ignazio Cassis, eingehend mit der dramatischen Lage im Nahen Osten und mit der humanitären Hilfe der Schweiz in dieser Region befasst. Auf der Grundlage von drei Motionen zum Schweizer Engagement zugunsten des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) hat die Kommission ausführlich über die Rolle dieser Organisation diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob diese Vorstösse vor oder nach den UNO-Sitzungen der kommenden Woche behandelt werden sollten.

Auf der Tagesordnung der Kommissionssitzung standen die drei Motionen Zuberbühler 24.3194 («Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten [UNRWA]»), APK-N 24.3469 («Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza») und APK-N 24.3815 («Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser»), die Genfer Standesinitiative 24.309 («Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen») sowie die Petitionen 24.2013 (Amnesty International. «Für einen Waffenstillstand und die UNO-Hilfe in Gaza») und 24.2023 (CENAC. «10 Forderungen für Gaza!»).

Die APK-S hat auf Ersuchen von Bundesrat Ignazio Cassis mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, über die genannten Vorstösse erst nach den von der Schweiz präsidierten UNO-Sitzungen der kommenden Woche zu befinden. Diesem Beschluss voraus ging eine lange Diskussion über die dramatische Lage im Nahen Osten und über die diesbezügliche Haltung des Bundesrates. Für die Sistierung sprach letztlich, dass die internationalen Debatten der kommenden Wochen neue politische und rechtliche Aspekte zutage bringen könnten. Die Kommission wird am 21. November 2024 unter anderem auf der Grundlage der zusätzlichen Informationen, die ihr der Bundesrat vorlegt, über die genannten Geschäfte befinden.

Zur Standesinitiative 24.309 hat die APK-S im Übrigen eine Delegation des Grossen Rates des Kantons Genf angehört. Sie hat einstimmig beschlossen, auch die Beschlussfassung über diese Initiative auf den 21. November zu verschieben.

Im Weiteren ist die Kommission zur dritten Tranche des Kredits «Humanitäre Aktionen» für den Nahen Osten konsultiert worden. Diese beläuft sich auf 13 Millionen Franken und ist für 17 in der Region tätige nationale und internationale Organisationen bestimmt, zu denen das UNRWA nicht gehört. Sie hat dieser Tranche mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und zudem einstimmig die zusätzlichen Zahlungen in Höhe von 7 Millionen Franken für die Bevölkerung im Libanon und in Syrien, die der Bundesrat am 9. Oktober beschlossen hatte und die unter denselben Kredit fallen, genehmigt.


……………………………………………
Quelle:
Das Schweizer Parlament
Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen
parlament.ch

Write your comment

Previous Story

Bucher: Marktabschwächung im Rahmen der Erwartungen

Next Story

Quartalsabschluss per 30. September 2024 der Luzerner Kantonalbank

Latest News