Das Parlament hat die Revision des Elektrizitätsgesetzes, den sogenannten «Netzexpress», verabschiedet. Die Schweizerische Energie-Stiftung begrüsst die vorgesehenen Vereinfachungen beim Ausbau des Stromnetzes. Sie erwartet davon kürzere Verfahren und Impulse für den Ausbau erneuerbarer Energien. Kritisch beurteilt die Stiftung jedoch die vorgesehenen Einschränkungen beim Naturschutz.
Nach Angaben der Stiftung müssen alternde Stromleitungen modernisiert werden, damit sie mit der zunehmenden Elektrifizierung von Verkehr, Heizungen und Industrie sowie mit der dezentraleren Stromproduktion Schritt halten können. Andernfalls drohten die Netze zum Engpass für die Energiewende zu werden.
Vereinfachungen für bestehende und neue Netzinfrastruktur
Die Revision sieht mehrere Erleichterungen für Netzausbauprojekte vor:
- Beim Ersatz oder bei der Sanierung von Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee entfällt künftig das Sachplanverfahren.
- Netzausbauprojekte entlang von Bahnlinien und Nationalstrassen können von der Sachplanpflicht ausgenommen werden.
- Der Bau von Transformatoren sowie grossen Energiespeichern für Strom und Wärme ausserhalb der Bauzone wird unter klar definierten Bedingungen vereinfacht.
- Ein grundsätzlicher Interessenvorrang für Stromleitungen soll Bewilligungsverfahren verkürzen.
Die Schweizerische Energie-Stiftung sieht beim Interessenvorrang allerdings einen Vorbehalt: Dieser werde angewendet, bevor seine Auslegung gerichtlich geklärt sei.
«Wir begrüssen diese Revision des Elektrizitätsgesetzes. Nun kommt es auf die Umsetzung an. Wir hoffen, dass der Netzexpress tatsächlich zu kürzeren Verfahren führt und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt – ohne den Naturschutz unnötig zu schwächen», sagt Léonore Hälg, Leiterin des Fachbereichs Erneuerbare Energien bei der Schweizerischen Energie-Stiftung.
Vorbehalte beim Naturschutz
Kritisch bewertet die Stiftung die Änderungen im Umweltbereich. Beim Versetzen von Strommasten sollen gesetzliche Wald- und Gewässerabstände künftig unterschritten werden dürfen. Zudem werde die Berücksichtigung weiterer umweltrechtlicher Anliegen generell geschwächt.
Dadurch könnten empfindliche Lebensräume gefährdet werden, ohne dass dies zwingend zu einer wesentlichen Beschleunigung der Verfahren führe, so die Stiftung. Positiv sei, dass der verfassungsrechtliche Moorschutz unverändert bleibe.
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Quelle:
Schweizerische Energie-Stiftung
energiestiftung.ch
