Damit diese NFA-Gesamtwirkung wie vorgesehen zwischen Kanton und Gemeinden hälftig geteilt wird, zahlt der Kanton künftig 40 Mio. Franken mehr an die Berufsfachschulen und senkt den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten um 109 Mio. Franken. Dieser Gemeindeanteil dient auch der Erreichung der Kostenneutralität, wie sie im Projekt Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden seit 2003 gesetzlich verankert ist. Aufgrund der Kostenentwicklung muss der Gemeindeanteil für die Jahre 2008 und 2009 von 28.9 % auf 34.8 % erhöht werden. Trotzdem sinkt die Belastung der Gemeinden, weil der Kanton im Sinne des NFA-Ausgleichs vom Gemeindeanteil 109 Mio. Franken in Abzug bringt.
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