Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates, die sich zum dritten Mal mit dem Kulturförderungsgesetz ( 07.043 ) befasste, schloss sich in praktisch allen noch strittigen Punkten dem Ständerat an. Damit ist für die Nachwuchsförderung (Art. 10) die Stiftung Pro Helvetia, für die Förderung der musikalischen Bildung (Art. 10a) dagegen das BAK verantwortlich. Ferner entschied die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, dass der Stiftungsrat der Pro Helvetia seine strategischen Ziele vom Bundesrat erhalten soll. Eine letzte Differenz besteht bei den kulturellen Massnahmen im Ausland (Art. 21). Die WBK-N stimmte hier einer neuen Formulierung zu, die verlangt, dass das EDA und das EDI ihre kulturellen Aktivitäten im Ausland absprechen und die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit regeln. Das Geschäft soll am 2. Dezember 2009 im Nationalrat behandelt werden.
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