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Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgebende

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Die Zahl erwerbsloser Sozialhilfeempfänger steigt stetig an. Im Kanton Aargau beträgt sie zur Zeit rund 2’500 Personen. Problematisch ist das vergleichsweise hohe Sozialhilferisiko junger Erwachsenen (18–25 Jahre), das deutlich über dem Durchschnitt liegt. Fast 60 Prozent dieser Gruppe verfügen über keinen Berufsabschluss. Ist der Weg ins Berufsleben und zum Erwerbseinkommen versperrt, bleibt oft nur noch der Weg in die Sozialhilfe. Oberste Ziele der Sozialhilfe sind deshalb die Wiedererlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit und die gesellschaftliche Integration. Die Chancen für eine gelungene Integration sind u.a. stark von der Dauer des Sozialhilfebezugs abhängig. Mehr als die Hälfte der Sozialhilfe beziehenden Personen werden mehr als ein Jahr mit Leistungen unterstützt, jeder Sechste ist seit über 4 Jahren im Sozialhilfebezug.

Analog dem Modell der Arbeitslosenversicherung sollen Arbeitgebende einen orts- und branchenüblichen Lohn ausrichten. Als Anreiz für die möglicherweise intensivere Einarbeitung werden bis maximal 6 Monate Einarbeitungszuschüsse vergütet. Die Vergütung ist abgestuft und beträgt maximal 60 % des Bruttolohnes in den ersten zwei Monaten, 40 % in den beiden Folgemonaten und schliesslich 20 % im 5. und 6. Monat.

Ernst Hasler Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales: „Das oberste Ziel ist die Integration in den Arbeitsprozess. Erfahrungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung haben gezeigt, dass eine massgebliche Zahl von Erwerbslosen auf diese Weise bereits eine Chance erhalten und es geschafft hat, sich in einem Unternehmen dauerhaft zu bewähren“.

Der kantonale Sozialdienst bietet Arbeitgebenden eine einfache und unbürokratische Hilfe für die Anstellung von Sozialhilfeempfängern, welche eine längere Einarbeitungszeit benötigen.

Richtlinien und Formulare können unter www.ag.ch/sozialdienst/de/pub/osh/eaz.php elektronisch bezogen werden.

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