Grosser Rat des Kantons Bern: Kommission will mehr Prävention bei Alkohol und Tabak

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An ihrer Sitzung vom 21. September 2007 ist die Kommission auf die Vorlage des Regierungsrats zum Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie zur Änderung des Gastgewerbegesetzes einstimmig eingetreten. Sie teilt damit die Auffassung des Regierungsrats, wonach ein besserer Schutz vor dem Passivrauchen nötig ist. Angesichts der bevorstehenden Beratung im Nationalrat hat die Kommission die Detailberatung vorerst ausgesetzt. Sie erwartet aber vom Nationalrat, dass er die eidgenössische Vorlage in der laufenden Session an die Hand nimmt und eine Regelung verabschiedet, die gleichwertig mit der geplanten Lösung im Kanton Bern ist. Sollte dies nicht der Fall sein, würde die Beratung auf kantonaler Ebene unverzüglich weiter geführt. Die Kommission hat deshalb bereits einen möglichen Termin für die Detailberatung festgelegt.

Im Gastgewerbegesetz hat die Kommission eine Bestimmung eingefügt, die Veranstaltungen unterbindet, die dem übermässigen Alkoholkonsum Vorschub leisten. Verboten sind insbesondere Anlässe, an denen die Gäste zu einem festen Preis so viel Alkohol konsumieren können wie sie wollen. Zudem ermöglicht sie Überzeitbewilligungen „rund um die Uhr“. Solche Bewilligungen sind aber nur möglich, wenn der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert ist. Die allgemeine Polizeistunde bleibt unverändert bei 00.30 Uhr.

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