Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

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Die Sicherheit der Menschen zu garantieren, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Behörden und Regierungen haben die Pflicht, die Menschen so weit wie möglich vor Gewalt, Kriminalität, Krieg, inneren Konflikten und natürlich auch vor Verletzungen der Menschenrechte zu schützen.

Das Recht auf Leben ist DAS Grundrecht der Menschheit. Wird es nicht respektiert, so werden definitionsgemäss auch die anderen Rechte nicht beachtet. Wie kann ein Staat als Garant der menschlichen Sicherheit glaubwürdig bleiben, wenn er über Leben und Tod entscheiden darf? Sicher muss ein Gericht bei schweren Verbrechen hohe Strafen aussprechen können. Für die Todesstrafe gibt es aber keine Rechtfertigung. Es gibt keine Beweise, dass sie abschreckend wirkt. Sie ist unmenschlich, da ein Justizirrtum nie 100-prozentig ausgeschlossen werden kann. Mit der Anwendung der Todesstrafe läuft der Staat Gefahr, zum Mörder zu werden. Aus all diesen Gründen muss die Todesstrafe abgeschafft werden. Sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats haben sich dazu verpflichtet. Das Recht auf Leben ist aber ein universaler Wert, ein Recht, das von allen Regierungen unserer Erde geschützt werden muss.

Der Kampf gegen die Todesstrafe gehört zu den obersten Zielen unserer Menschenrechtspolitik. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Debatten gegen die Todesstrafe, die in den internationalen Organisationen wie der UNO, dem Europarat und der OSZE stattfinden. Sie unterstützt Nichtregierungsorganisationen im Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe. In ihren bilateralen Beziehungen führt die Schweiz ausserdem mit zahlreichen Ländern Gespräche über die Problematik der Todesstrafe.

Einige Staaten sind nicht bereit, auf die Todesstrafe zu verzichten. Deshalb bedarf es international weiterer Überzeugungsarbeit. Das beste Mittel dazu sind der Dialog und die aktive Verbreitung unserer Ansichten. Der Welttag gegen die Todesstrafe ist dafür ein wichtiger Anlass. Ich möchte die in der «Weltkoalition gegen die Todesstrafe» («World Coalition against the Death Penalty») zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen und den Europarat dazu beglückwünschen, dass sie den 10. Oktober zum Welttag gegen die Todesstrafe erklärt haben. Ein solcher Tag trägt dazu bei, die internationale Aufmerksamkeit zu wecken. Solange Menschen zum Tode verurteilt werden und in manchen Staaten Gesetze die Todesstrafe vorsehen, muss ihre Abschaffung zuoberst auf der Prioritätenliste der internationalen Menschenrechtspolitik stehen.

Ich danke den Verantwortlichen des Europarats und der Europäischen Union sowie den Vertreterinnen und Vertretern ihrer Mitgliedstaaten. Sie haben am 9. Oktober in Lissabon zu einer internationalen Konferenz gegen die Todesstrafe zusammengefunden. Diese Konferenz, die vom portugiesischen EU-Vorsitz mit der Unterstützung der Europäischen Kommission organisiert wird, gibt uns die Möglichkeit, das Engagement Europas für eine Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt erneut zu bekräftigen. Sie wird ausserdem zu einem weltweiten Moratorium aufrufen.

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Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

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