Gesetzliche Grundlage für einen Führerausweisentzug nach Widerhandlung im Ausland

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Mit einem Urteil vom 14. Juni 2007 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Strassenverkehrsgesetz keine ausreichende Grundlage für den Entzug des schweizerischen Führerausweises nach Verkehrsregelverletzungen im Ausland enthält. Somit ist es neu nicht mehr möglich, nach einem im Ausland verfügten Fahrverbot den schweizerischen Führerausweis zu entziehen. Dies ist der Verkehrssicherheit abträglich. Deshalb soll nun im beschleunigten Verfahren mit einer Vorlage zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes ( 07.079 ) die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Kommission unterstützte dieses Vorgehen des Bundesrates mehrheitlich und stimmte der Vorlage mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Mehrheit der Kommission erinnert daran, dass mit dieser Gesetzesänderung in erster Linie eine über 30-jährige Praxis fortgeführt wird. Sie betont, dass die Sicherheit im Verkehr das oberste Gebot sei und es insbesondere um eine Stärkung der grossen Mehrheit von korrekt fahrenden Automobilistinnen und Automobilisten gehe. Die Minderheit lehnt die Vorlage ab, weil es nur um wenige Fälle pro Jahr gehe und weil die Reziprozität mit dem benachbarten Ausland nicht genügend gewährleistet sei.

Der Bund fördert seit Jahren eine schweizerische Hochseeschifffahrt, mit dem Ziel, in Krisenzeit eine angemessene schweizerische Handelstonnage zur Ein- und Ausfuhr von lebensnotwendigen Gütern zu sichern. Die Förderung erfolgt über Bürgschaften, welche die Eidgenossenschaft leistet und so den privaten Schifffahrtsgesellschaften eine günstigere Finanzierung ihrer Schiffe ermöglicht. Die Bundesversammlung hat zuletzt 2002 einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600 Mio. Franken mit einer Laufzeit von 10 Jahren bewilligt. Mit seiner Botschaft vom 27. Juni 2007 ( 07.059 Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge) beantragt der Bundesrat diese Bürgschaft um 500 Mio. Franken zu erhöhen und gleichzeitig die Laufzeit um 5 Jahre zu verlängern. Die durchschnittliche jährliche Bürgschaftssumme würde damit von heute 60 auf neu 73 Mio. Franken ansteigen. Als Gründe für diese Erhöhung nennt der Bundesrat erstens die aufgrund weltweit grosser Nachfrage stark gestiegenen Kosten für neue Schiffe. Zweitens überlasse die Internationale Energieagentur die Verantwortung für die Versorgung neu den einzelnen Ländern, so dass die Schweiz aus Gründen der Versorgungssicherheit mehrere polyvalente Produktetanker in ihre Flotte aufnehmen sollte. Bis zum heutigen Tag hat der Bund die gewährten Garantien noch nie einlösen müssen.
Der Ständerat hat der Vorlage am 5. Dezember 2007 einstimmig angenommen und die KVF empfiehlt dem Nationalrat einstimmig, dies ebenfalls zu tun.

Die Kommission führte Anhörungen zur Güterverkehrsvorlage ( 07.047 ) durch. Eingeladen waren eine Vertretung der Kantone, angeführt von der Präsidentin der KöV – Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer – und Regierungsrat Marco Borradori. Weiter legten die Autoren einer Studie zur Praxistauglichkeit der Alpentransitbörse – Mathias Rapp, René Neuenschwander, Kurt Moll – ihre Resultate dar. Schliesslich gaben Hansjörg Hess, Chef Infrastruktur der SBB, und die Herren Bernhard Kunz und Hans-Jörg Bertschi von der Hupac eine Stellungnahme ab. Anschliessend führte die Kommission mit Bundesrat Moritz Leuenberger eine erste Aussprache zum Eintreten. Die Vorlage löst das befristete Verkehrsverlagerungsgesetz ab und sieht die Einführung einer Alpentransitbörse als neues Verlagerungsinstrument vor. Erste Entscheide zum Eintreten und den einzelnen Erlassentwürfen wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung, am 11./12. Februar 2008 fällen.

Das UVEK hat Mitte Dezember 2007 eine externe Studie zu den Folgen einer möglichen Postmarktliberalisierung publiziert. Die Kommission hat sich von Stephan Vaterlaus, Mitverfasser dieser Studie und Leiter der Firma Plaut Economics, über die Methoden und die Ergebnisse dieser Studie im Detail informieren lassen.
Der Entscheid des Bundesrates zur Eröffnung der Vernehmlassung über eine umfassende Revision der Postgesetzgebung wird in den nächsten Wochen erwartet. In einem der zentralen politischen Bereiche – Poststellennetz und Universaldienst – hat die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat mittels Kommissionsmotion bereits jetzt einen Auftrag mitzugeben: So sollen entgegen der heutigen Praxis der Post, in Agenturen Bareinzahlungen einzuschränken, weiterhin alle Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Poststellen angeboten werden müssen. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühlingssession 2008 mit dieser Motion der KVF befassen.

Auskünfte
Andrea Hämmerle, Kommissionspräsident, Tel: 081 655 16 30
Edith Bachmann, Kommissionssekretärin, Tel: 031 322 98 17

Quelle: Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates

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