Die Schweiz soll die UNESCO-Konvention gegen Doping ratifizieren

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Die WBK-S befasste sich an ihrer Sitzung mit drei Geschäften zur Doping-Problematik. Nebst zwei Petitionen der Jugendsession 2007 zu dieser Thematik, von denen die Kommission ohne weitere Folgen Kenntnis genommen hat, ohne damit jedoch das Anliegen als nebensächlich zu qualifizieren, bildete die UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport ( 07.069 s) Gegenstand der Beratungen. Die WBK-S empfiehlt einstimmig, diese Konvention zu ratifizieren. Sie erachtet die Bekämpfung des Dopings im Sport als ein dringliches gesellschafts- und gesundheitspolitisches Aufgabenfeld. Mit der Ratifizierung dieser Konvention tritt die Schweiz dem massgeblichen internationalen Abkommen bei, das die globalen Standards für den Bereich der Dopingbekämpfung festlegt und deren Ratifizierung auf absehbare Zeit beispielsweise zur Voraussetzung wird, wenn sich ein Land für Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele bewerben will. Bereits heute erfüllt die Schweizer Gesetzgebung die Anforderungen der UNESCO-Konvention.

Ferner hat sich die WBK-S heute dem Nationalrat angeschlossen und der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ( 07.076 n) einstimmig zugestimmt. Damit setzt sie ein Zeichen dafür, dass die Erhaltung, die Förderung und die Erforschung dieses Erbes – zu dem mündlich überlieferte Traditionen und kulturelle Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz, Handwerk oder die Sprache gezählt werden – auch in unserem Land unterstützt und gefördert werden sollen. Gutheissen hat die Kommission auch das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ( 07.077 n) und damit einer Ratifizierung dieser Konvention einstimmig zugestimmt. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession 2007 einer Ratifikation beider Konventionen zu.

Überdies hat die Kommission eine von Alt-Nationalrätin Barbara Marty Kälin eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft, die ein Verbot des Transports von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz sowie verstärkte Grenzkontrollen bei Tiertransporten fordert ( 07.417 n). Die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative würde eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfordern. Die WBK des Nationalrats hat dieser Initiative Anfang November 2007 einstimmig Folge gegeben. Die WBK-S anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf, ist jedoch der Ansicht, dass das Instrument der parlamentarischen Initiative, sowie der gegenwärtige Zeitpunkt nicht adäquat seien. Die laufenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zur Weiterentwicklung des Veterinärabkommens könnten hiermit belastet werden. Aufgrund dieser Überlegungen lehnte es die WBK-S mit 6 zu 4 Stimmen ab, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zuzustimmen. Das Geschäft geht nun zurück an die WBK des Nationalrats mit der Bitte, die Einwände bei der weiteren Begleitung des Geschäftes zu berücksichtigen.

Quelle: Schweizer Parlament

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