Knapper Entscheid gegen einen eigenen Wahlkreis für Auslandschweizer und -schweizerinnen

1 min read

Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Carlo Sommaruga (SP, GE) die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Auslandschweizerinnen und –schweizer in einer den schweizerischen Institutionen optimal entsprechenden Weise zuerst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind ( 07.460 Pa.Iv. Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizer und –schweizerinnen). Die SPK spricht sich mit 9:9 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten gegen diese parlamentarische Initiative aus.

Die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer verfügen bereits seit der Gründung des Bundesstaates über das passive Wahlrecht. Sie sind somit bezüglich der Vertretung im Nationalrat den in der Schweiz wohnhaften Landsleuten rechtlich gleichgestellt. Für die Vertretung im Ständerat gilt das kantonale Recht. Wollte man nun, wie dies der Initiant vorschlägt, für die Auslandschweizer zwei Sitze im Ständerat vorsehen oder einen eigenen Wahlkreis für die Nationalratswahlen schaffen, würde man die Auslandschweizer gleich behandeln wie einen Kanton. Ein Kanton stellt jedoch ein staatliches, aus einem zusammenhängenden Gebiet bestehendes Gebilde in unserem Bundesstaat dar. Er kann nicht verglichen werden mit einer über die ganze Welt verteilten Gruppe von Personen, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie nicht im Heimatland wohnhaft sind.

Eine starke Kommissionsminderheit würde es jedoch als sinnvoll erachten, wenn die Auslandschweizer und -schweizerinnen als Gruppe im Parlament repräsentiert wären, damit die besonderen Lebensbedingungen dieser Personen hier entsprechend zum Ausdruck gebracht werden könnten. Erst durch die Schaffung eines eigenen Wahlkreises würden Auslandschweizer eine reelle Möglichkeit erhalten, Einzug in die Bundesversammlung zu halten.

Im Übrigen ist sich die SPK einig darin, dass den im Ausland wohnhaften Landsleuten die Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen ohne Einschränkungen ermöglicht werden muss, wie dies die Gesetzgebung vorsieht. Sie wird deshalb dieses Problem weiterverfolgen.

06.458 n Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Mit ihrem Vorentwurf für eine Änderung der Bundesverfassung vom 27. August 2007 schlug die SPK des Nationalrates vor, auf die Einführung des von Volk und Ständen angenommenen neuen Volksrechts der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Dagegen hat sich in der inzwischen durchgeführten Vernehmlassung kaum Widerstand erhoben. Nur die Kantone Basel-Stadt und Zürich vertreten die Meinung, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt werden müsse. Die anderen Vernehmlassungsteilnehmer teilen hingegen die Auffassung der Kommission, dass die Umsetzung dieses Volksrechtes zu kompliziert ist. Die Vorlage für die Streichung der Bestimmungen betreffend die allgemeine Volksinitiative aus der Verfassung wird von der Kommission einstimmig dem Rat unterbreitet. Somit sollen Volk und Stände Gelegenheit erhalten, noch einmal und nun in Kenntnis der komplizierten Ausführungsgesetzgebung über das Volksrecht abstimmen zu können.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der Bericht der Kommission sind unter folgender Adresse zu finden: http://www.parlament.ch/d/Seiten/ed-spk-06458.aspx

Über die übrigen von der Kommission behandelten Geschäfte wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Die Kommission tagte am 21. und 22. Februar 2008 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Quelle: Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Bank Sarasin erhält Banklizenz für Qatar und baut ihre Präsenz im Mittleren Osten weiter aus: Gründung einer neuen Tochtergesellschaft im Finanzzentrum von Doha

Next Story

Evolutionäre Verwandtschaft des Gehirns bei Fliegen und Menschen

Latest News