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Einigungskonferenz stimmt dem „Taser“ zu

Kategorie: Politik | Eingetragen am 12. März 2008 um 14:42 Uhr

In drei Beratungen des Zwangsanwendungsgesetzes (06.009) hat der Nationalrat einer gesetzlichen Verankerung der Verwendung „nicht tödlich wirkender Destabilisierungsgeräte“ (sog. „Taser“) als polizeiliche Zwangsmittel im Zuständigkeitsbereich des Bundes zugestimmt, der Ständerat hat hingegen die entsprechende Bestimmung abgelehnt.

In der Einigungskonferenz hat sich in einer ersten Abstimmung der Beschluss des Nationalrates mit 17 zu 9 Stimmen gegen den Beschluss des Ständerates durchgesetzt. In einer zweiten Abstimmung obsiegte der Nationalrat mit 14 zu 11 Stimmen gegen einen Antrag für eine Kompromisslösung, welche den Einsatz des „Taser“ zwar erlauben wollte, aber nur unter strikten Einschränkungen (nur „gegen Personen, die sich oder eine andere Person an Leib und Leben schwerwiegend gefährden, falls diese Gefährdung nicht anders abwendbar ist“). In der definitiven Abstimmung stimmte die Einigungskonferenz dem Einigungsantrag mit 17 zu 8 Stimmen zu. Die Minderheit beantragt den Räten Ablehnung des Einigungsantrages; falls ein Rat diesem Antrag zustimmt, so ist die ganze Vorlage gescheitert. Die beiden Räte werden im Laufe der nächsten Woche über den Einigungsantrag beschliessen.

Die Einigungskonferenz tagte am frühen Morgen des 12. März 2008 unter der Leitung des Präsidenten der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, Herrn Hansheiri Inderkum (C, UR).

Quelle: Schweizer Parlament



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