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1. Lesung der Güterverkehrsvorlage abgeschlossen

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An der letzten Sitzung hatte die Kommission bereits das Güterverkehrsverlagerungsgesetz ( 07.047 ) beraten und Beschlüsse zur Alpentransitbörse gefasst und darüber berichtet.

An der heutigen Sitzung hat die Kommission den für die Förderung der Verlagerung nötigen Zahlungsrahmen fertig beraten. Die Kommission hatte sich bereits für 1600 Millionen Franken für die Jahre 2011-2018 ausgesprochen. Heute hat sie mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung den Artikel 2 des Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs gestrichen. Demnach schreibt das Gesetz keine jährlichen Höchstbeträge für Verwendung des Zahlungsrahmens mehr vor.

Den vom Ständerat eingefügten Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des nicht alpenquerenden kombinierten Güterverkehrs will die Kommission für die Effizienzsteigerung des nicht alpenquerenden Schienengüterverkehr und für eine Erhöhung des Bahnanteils, primär im Binnengüterverkehr vorsehen. Dafür spricht sie einen bis zum Jahr 2015 geltenden Zahlungsrahmen von 200 Millionen Franken. Der Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Der Ständerat sah für die Förderung des nicht-alpenquerenden kombinierten Verkehrs einen Zahlungsrahmen von 100 Millionen Franken vor.

Dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien, der ebenfalls vom Ständerat eingefügt wurde und für die Jahre 2011-2015 gelten soll, stimmte die Kommission ohne Änderungen zu.

Die KVF folgte auch beim Bundesgesetz über die Änderungen des Transportrechts den Anträgen von Bundesrat und Ständerat und nahm auch die vom Ständerat angefügten Präzisierungen im Haftungsrecht an. Dabei wird das geltende Einsenbahnhaftpflichtgesetz von 1905 aufgehoben und durch Haftungsbestimmungen im Eisenbahngesetz ersetzt. Die Haftung für Eisenbahnen wird hinsichtlich der Genugtuung und der Sachschäden verschärft.
Schliesslich stimmte die Kommission dem neuen Gütertransportgesetz zu. In diesem Gesetz wird auch die Rechtsgrundlage für die oben erwähnten, vom Ständerat eingefügten, Zahlungsrahmen geschaffen.
Die Kommission wird eine zweite Lesung der Güterverkehrsvorlagen an Ihrer nächsten Sitzung vom 19./20. Mai 2008 vornehmen.

Aus aktuellem Anlass liess sich die Kommission vom Generalsekretär des UVEK, Hans Werder, und vom Generalsekretär der SBB, Kurt Signer, über die neuesten Entwicklungen bei SBB Cargo informieren.

Am 4. Oktober 2006 hatten National- und Ständerat dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds zugestimmt und damit für den Bau einer neuen Doppelspurlinie vom Bahnhof Mendrisio via Stabio an die Landesgrenze (Varese) 67 Millionen Franken freigegeben. Die neue Verbindung soll die Kapazitäten des Agglomerationsverkehrs verbessern und die Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn fördern. Damit die Linie ordentlich gebaut und in Betrieb genommen werden kann, hat die Kommission in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss über die Erweiterung des SBB-Netzes durch die neue Verbindung Mendrisio-Landesgrenze (-Varese) ( 07.092 ) mit 20 zu 4 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat hat die Vorlage bereits in der Märzsession 2008 einstimmig gutgeheissen.

Bern, 23. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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