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Die Schweiz soll mit der EU ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich aushandeln

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1. Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich. Verhandlungsmandat. Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) wurde vom Bundesrat zum Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittel- sowie im Gesundheitsbereich konsultiert. Im Vorfeld der Konsultation hat die Kommission verschiedene Organisationen aus Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion und –verteilung, Konsumentenschutz und öffentlicher Gesundheit angehört, um deren Sichtweise in ihre Meinungsbildung einfliessen zu lassen.

Die Kommission befürwortet mehrheitlich die aufgestellten Verhandlungsrichtlinien und –ziele. Mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat sie einen Antrag abgelehnt, der verlangte, keine Verhandlungen im Agrar- und Lebensmittelbereich aufzunehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass eine Marktöffnung gegenüber der EU in diesem Bereich mehr Chancen als Risiken beinhaltet und gesamthaft betrachtet für die Landwirtschaft, für die vor- und nachgelagerten Industriezweige und für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz vorteilhaft ist. Vor dem Hintergrund international fortschreitender Liberalisierung im Agrarbereich ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass das anvisierte Abkommen auch der schweizerischen Landwirtschaft Perspektiven öffnet, sofern die schweizerische Agrarpolitik weiterhin eine Qualitätsstrategie verfolgt. Dazu gehören nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die hohe Wertschöpfung, die Herstellung von hochwertigen Nahrungsmitteln, umweltverträgliche Produktionsmethoden sowie die Sicherung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades. Zudem unterstützt die Kommissionsmehrheit gezielte flankierende Massnahmen für besonders sensible Sektoren.

Die Kommissionsminderheit befürchtet, dass ein Agrarfreihandelsabkommen die Situation der Landwirtschaft in der Schweiz weiter verschlechtern und sie daran hindern wird, ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Nach ihrer Auffassung wird die Marktöffnung zu beträchtlichen Einkommenseinbussen sowie zu einer Verschlechterung des Selbstversorgungsgrades und der inländischen Wertschöpfung führen.

2. WTO: Doha-Runde – Ergänzung und Anpassung des Verhandlungsmandates. Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG

Die Kommission hat eingehend über die eventuelle Ergänzung und Anpassung des Verhandlungsmandates im Hinblick auf ein mögliches WTO-Ministertreffen diskutiert. Bundesrätin Doris Leuthard konsultierte die APK-N gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG zum revidierten Verhandlungsmandat der Schweizer Verhandlungsdelegation. Angelpunkte der Diskussion bildeten die Öffnung der Märkte – insbesondere im Landwirtschaftsbereich –, die Sozial- und Umweltstandards, das geistige Eigentum sowie die Handelserleichterungen. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass ein Status quo im Agrarbereich einer taktischen Priorität der Schweizer Verhandlungspolitik entsprechen muss. Mit der heutigen Entwicklung der WTO-Runde im Bereich der Marktöffnung – hohe Zollsenkungen und Anpassung der Zollkontingente – ist in den Augen der Kommissionsmehrheit die Landwirtschaft grösseren Schwierigkeiten ausgesetzt. In diesem Sinne nahm die Kommission einen Antrag mit 12 zu 7 Stimmen an, der den Bundesrat auffordert, das bisherige Verhandlungsmandat der Schweizer Verhandlungsdelegation für die WTO im Agrarbereich weder zu ergänzen noch anzupassen. Die Kommissionsminderheit war demgegenüber der Meinung, dass das Verhandlungsmandat nicht nur die Landwirtschaft sondern auch andere wichtige Wirtschaftsbereiche der Schweiz betreffe und die Beibehaltung einer protektionistischen Haltung der Schweiz die Wirtschaftsentwicklung des Landes hemme.
Schliesslich lehnte die Kommission mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen weiteren Antrag ab, welcher dem Bundesrat empfehlen wollte, eine agrarpolitische Strategie der Qualität und Ernährungssouveränität zu entwickeln. Diese Strategie hätte den Agrar- und Lebensmittelsektor befähigen sollen, einen schrittweisen Zollabbau im Rahmen der WTO erfolgreich zu bewältigen.

3.06.105 s Vereinte Nationen. Fakultativprotokoll gegen Folter

Im Rahmen eines Mitberichtes zuhanden der Rechtskommission hat die APK-N die Botschaft betreffend die Genehmigung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter beraten. Das System des Fakultativprotokolls zur Verhütung von Folter beruht auf zwei Säulen, einem internationalen und einem nationalen Präventionsmechanismus. Die Schweiz sieht vor, eine Kommission zur Verhütung von Folter einzusetzen. Die APK-N unterstützt mit 16 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ratifizierung dieses wichtigen Instrumentes in einem Kernbereich des Menschenrechtsschutzes. Zudem hat sie verschiedenen Anträgen zugestimmt, die sich auf die Aufgaben und die Ressourcen besagter Kommission beziehen. Mit 17 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sie die Verpflichtung der Kommission bekräftigt, die Hafteinrichtungen regelmässig zu besuchen. Zudem hat sie mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dass diese Kommission über ein ständiges Sekretariat verfügen soll.

Die Kommission hat am 21. und 22. April 2008 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Bundesrätin Doris Leuthard sowie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 22. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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