Ständerat: Nein zum Bausparen
Kategorie: Finanzen, Immobilien | Eingetragen am 10. Juni 2008 um 14:22 Uhr
Der Ständerat hat sich in seiner heutigen Sitzung dagegen ausgesprochen, dass in der Schweiz ein für die Kantone fakultatives Bausparmodell eingeführt wird. Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert den ablehnenden Entscheid.
Die ablehnende Haltung des Ständerates zum Bausparen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die behandelten drei Bausparvorstösse für die Kantone die fakultative Einführung des steuerbegünstigten Bausparens vorsahen. Eine Mehrheit des Ständerates betrachtet die fakultative Einführung als nicht mit dem Grundsatz der Steuerharmonisierung vereinbar. Mit dem heutigen Entscheid des Ständerates sind alle hängigen Bausparvorstösse definitiv vom Tisch.
Unverständlicher Entscheid des Ständerates
Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, ist über den ablehnenden Entscheid des Ständerates enttäuscht: „Die Haltung des Ständerates ist für mich unverständlich, nachdem das Bausparen im Nationalrat bis anhin deutlich unterstützt wurde. Das Bausparen entspricht einem echten Bedürfnis der
Bevölkerung. Unsere Bausparinitiative ist damit nötiger denn je.“
Die HEV Bausparinitiative
Die laufende Zwillingsinitiative des HEV Schweiz, die neben einer Änderung bei der Eigenmietwertbesteuerung ein gesamtschweizerisches (und damit steuerharmonisierungskonformes) Bausparmodell einführen will, erhält nach dem ablehnenden Entscheid des Ständerates ein umso grösseres Gewicht. Mit rund 90’000 Unterschriften befindet sich die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ auf der Zielgeraden, es werden zur Zeit weiterhin Unterschriften gesammelt.
Bausparen volkswirtschaftlich sinnvoll
Das Bausparen generiert insgesamt eine hohe Wertschöpfung: Das Bausparen löst wirtschaftliche Aktivitäten im Wohnungsbau aus, wodurch die Kantone und Gemeinden mit einigen Jahren Verzögerung ein Mehrfaches an eingesetzten Steuern und Abgaben zurückerhalten (positive Nettowirkung). Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können (Quelle: gfs.bern). Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Das Bausparen ist nachweislich eigentumsfördernd: Wie das Beispiel Baselland zeigt, profitieren vor allem Personen und Familien mit mittleren und unteren Einkommen vom Bausparen. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt.
Quelle: HEV Schweiz