Interessenausgleich – anspruchsvoll aber lösbar – Windenergie Schweiz ja – in räumlichen Grenzen

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Die von der BKW FMB Energie AG vor 15 Jahren gegründete JUVENT SA hat mit dem Bau und dem Betrieb des grössten schweizerischen Windkraftwerkes im Berner Jura im engen Kontakt mit Bevölkerung, Behörden und Umweltorganisationen umfassende Erkenntnisse in Bezug auf den Interessenausgleich erworben. Die SL ihrerseits hat aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit Behörden und Investoren Kriterien für die Standortplanung und landschaftsverträgliche Windkraftnutzung entwickelt.

Die von Bundesrechts wegen ab 2009 geltende finanzielle Förderung der neuen erneuerbaren Energien hat unter in- und ausländischen Investoren in weiten Teilen der Schweiz vielfältige Tätigkeiten bezüglich des Erwerbs von Windnutzungs-Standorten ausgelöst. Trotz dieser an sich gewollten Entwicklung darf nach Ansicht von SL und JUVENT SA nicht übersehen werden, dass die Standorteignung für Windkraftnutzung in der Schweiz begrenzt ist. Windmässig gut geeignete sowie strassen- und leitungsmässig ganzjährig erschlossene Standorte sollen nach dem Grundsatz der von den Behörden raumplanerisch zu definierenden räumlichen Konzentration genutzt werden. Verstreute Einzelanlagen sind zugunsten von konzentrierten Pärken zu vermeiden. Schutzgebiete und exponierte Lagen sollten freigehalten werden, ebenso sind ausreichende Abstände zu bewohnten Gebäuden, Waldrändern und natürlichen Gewässern einzuhalten.

Quelle: BKW FMB Energie AG

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