Name und Bürgerrecht: Verabschiedung des Entwurfes

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Der Beschluss der Kommission erfolgte mit 13 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Entwurf kann auf der Webseite des Parlaments abgerufen werden. Die Vorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie im Plenum behandelt wird. Siehe auch die Medienmitteilung vom 23. Mai.

Die Kommission hat den Entwurf des Bundesrates zu einem Bucheffektengesetz (06.089) einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig hat sie dem Haager Wertpapierübereinkommen und Anpassungen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) zugestimmt. Nach geltendem Recht ist ein Wertpapier eine Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Kapitalmarktpapiere werden heute jedoch nur noch in den seltensten Fällen direkt durch Anlegerinnen und Anleger verwahrt. Üblich ist vielmehr die Verwahrung der Wertpapiere durch Banken und andere Finanzintermediäre. Auch die Übertragung von Effekten erfolgt faktisch ausschliesslich durch Buchungen in Depotkonten. Die physischen Urkunden spielen heute weder für die Geltendmachung der Rechte noch für deren Übertragung eine Rolle. Mit dem neuen Bundesgesetz über Bucheffekten soll diese so genannte mediatisierte Wertpapierverwahrung eine verlässliche rechtliche Grundlage erhalten. Die Kommission folgte weitgehend den Beschlüssen des Ständerates, welcher die Vorlagen in der vergangenen Wintersession beraten hatte.

Die Kommission ist mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die vom Ständerat in der Sommersession verabschiedete Vorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches eingetreten (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht; 07.061 ). Sie hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an einer nächsten Sitzung fortführen.

Die Revision trägt verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zum Schuldbrief- und Bauhandwerkerpfandrecht sowie einigen Anliegen der Grundbuchpraxis Rechnung. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immobiliarsachenrechts nachhaltig zu verbessern. Daneben soll das Grundbuch noch vermehrt seine Funktion als zeitgemässes Bodeninformationssystem erfüllen können, indem es in zuverlässiger und aktueller Form Auskunft über Grundstücke gibt.

Die Kommission hat sich zudem einstimmig für die Vorlage zur Änderung des Militärstrafgesetzes und des Militärstrafprozesses ( 07.087 ) ausgesprochen, bei der es vor allem um die letzten Anpassungen des Militärstrafrechts an den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches geht, der am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Roberto Zanetti ( 02.440 SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen) verabschiedet. Die Initiative verlangt die betragsmässige Beschränkung des konkursrechtlichen Lohnprivilegs. Die Kommission beantragt zu diesem Zweck die Einführung eines Höchstbetrags, bis zu welchem Forderungen im Falle eines Konkurses in der ersten Klasse privilegiert werden. Dieser Höchstbetrag wird auf den gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienst festgesetzt. Die Kommission hat das Bundesamt für Justiz mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt. Weiter hat sie beschlossen, das Anliegen einer weiteren parlamentarischen Initiative ( 03.438 Pa.Iv. Strahm. SchKG. Verstärkter Schutz gegenüber Gläubigern), welche ebenfalls das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) revidieren will, im Rahmen der bereits vom Bundesrat verabschiedeten Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts und der erwarteten Vorlage zu einer Revision des SchKG zu behandeln.

Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, dem einhelligen Beschluss ihrer Schwesterkommission des Ständerats zuzustimmen und der basellandschaftlichen Standesinitiative Folge zu geben ( 06.301 Strafbarkeit des Konsums und des Vertriebs von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie. Erhöhung des Strafmasses [Art. 197 Ziff 3bis StGB]). Sie ist ebenfalls der Meinung, dass das geltende Recht eine Strafbarkeitslücke aufweist (Konsum ohne Besitz). Das Geschäft geht zurück an die Kommission des Ständerats, welche zu entscheiden hat, wie sie vorzugehen gedenkt, um diese Initiative unter Berücksichtigung der verschiedenen laufenden Arbeiten und der zu diesem Thema eingereichten parlamentarischen Vorstösse auf bestmögliche Weise umzusetzen.

Mit 11 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold ( 06.419 Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt) keine Folge zu geben. Die Initiative fordert die Schaffung einer gesetzlichen Norm, die Kinder explizit vor Körperstrafe und anderen schlechten Behandlungen schützt, welche die physische und psychische Integrität der Kinder verletzen. Die Mehrheit der Kommission ist nach nochmaliger Prüfung der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen. Eine starke Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Weiter hat die Kommission beschlossen, den Beschluss zu einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Roger Nordmann ( 06.435 Aktualisierung der Formulierung von Artikel 160 des Strafgesetzbuches betreffend die Hehlerei) auszusetzen. Die Initiative verlangt, das Strafgesetzbuch so abzuändern, dass nicht nur die Hehlerei von Sachen strafbar ist, sondern auch die Hehlerei von Forderungen. Die Kommission möchte vor einem Beschluss weitere Informationen über Erfahrungen aus der Praxis der Strafverfolgungsbehörden einholen.

Im Weitern hat die Kommission Kenntnis genommen von dem Artikel in der «NZZ am Sonntag» vom 22. Juni 2008 mit dem Titel «GPK-Untersuchung: Brunner gesteht Kontakte zum Departement Blocher». Dieser Artikel erschien drei Tage, nachdem die Kommission das Gesuch um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Brunner behandelt hatte und enthält Auszüge aus dem Gesuch, das der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes an die Bundesversammlung gestellt hatte. Dabei handelte es sich um ein vertrauliches Dokument, über das nur wenige Personen verfügten. Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB in Verbindung mit den Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen) einzureichen.

Die Kommission hat am 21. und 22. August 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR) und teils in Gegenwart von Bundesrätin Widmer-Schlumpf und von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 22. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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