Gesamterneuerung des Bundesgerichts

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Ende 2008 treten Bundesrichterin Ursula Widmer und die Bundesrichter Adrian Hungerbühler, Alois Lustenberger und Arthur Aeschlimann von ihrem Amt zurück. Die Vereinigte Bundesversammlung wird deshalb im Rahmen der Gesamterneuerung des Bundesgerichts am 1. Oktober 2008 vier neue Mitglieder des Bundesgerichts wählen.

Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung folgende Personen zur Wahl als Bundesrichterinnen und Bundesrichter vor:

1. Herrn Marcel Maillard (CVP), Gerichtsschreiber und persönlicher Mitarbeiter am Bundesgericht in Luzern,
2. Frau Martha Niquille-Eberle (CVP), Richterin am Kantonsgericht des Kantons St. Gallen,
3. Frau Brigitte Pfiffner Rauber (Grüne), Richterin am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich,
4. Herrn Nicolas von Werdt (SVP), Anwalt in Bern und nebenamtlicher Bundesrichter.

Ferner schlägt die Gerichtskommission alle 34 erneut kandidierenden hauptamtlichen Richterinnen und Richter zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2009-2014 vor.

Die Anzahl der nebenamtlichen Richterstellen am Bundesgericht muss aufgrund der Verordnung der Bundesversammlung vom 23. Juni 2006 über die Richterstellen am Bundesgericht (SR 173.110.1) im Rahmen der Gesamterneuerung auf 19 reduziert werden. Die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter, welche sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen, beträgt derzeit mehr als 19. Einer der erneut kandidierenden nebenamtlichen Richter, Herr Nicolas von Werdt, wird von der Gerichtskommission zur Wahl als hauptamtlicher Richter vorschlagen. Somit wird erst nach der Ergänzungswahl der hauptamtlichen Richterinnen und Richter definitiv feststehen, wie viele der nebenamtliche Richterinnen und Richter effektiv noch für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen. Angesichts dieser Ausgangslage beschloss die Gerichtskommission, dem Büro der Vereinigten Bundesversammlung zu beantragen, die Wiederwahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichts auf die Wintersession 2008 zu verschieben.

Ebenfalls am 1. Oktober 2008 wird die Bundesversammlung jedoch ein neues Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Gerichts für die Jahre 2009/ 2010 wählen. Die Gerichtskommission schlägt der Bundesversammlung Frau Muriel Beck Kadima (Grüne), Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, zur Wahl vor.

Als Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts schlägt die Gerichtskommission Herrn Christoph Bandli (SVP) zur Wiederwahl vor. Für das Vizepräsidium beantragt die Kommission die Wahl von Herrn Markus Metz (FDP), Richter und Mitglied der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts. Herr Bandli und Herr Metz werden auch vom Bundesverwaltungsgericht, das ebenfalls über ein Wahlvorschlagsrecht verfügt, zur Wahl vorgeschlagen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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