Nun ist es offiziell: Die „Zwillingsinitiative“ des HEV Schweiz ist gültig zustande gekommen

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Die „Zwillingsinitiative“ des Hauseigentümerverbands Schweiz steht nun definitiv: Die Eigenmietwert-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ist mit 111’861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ mit 120’460 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die Bundeskanzlei hat mitgeteilt, dass die beiden Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche am 23. Januar 2009 eingereicht wurden, gültig zustande gekommen sind. Mit seinen beiden Initiativen will der Hauseigentümerverband das Wohneigentum in der Schweiz nachhaltig fördern. Hierzu soll das steuerbegünstigte Bausparen eingeführt sowie eine Anpassung bei der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung vorgenommen werden.

Sicheres Wohnen im Alter
Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden.

Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ will schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Das Bausparmodell des HEV Schweiz sieht vor, dass die Bauspargelder und die aufgelaufenen Zinsen während maximal zehn Jahren von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden. Jede in der Schweiz steuerpflichtige Person soll während dieser Dauer für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum bis zu 10‘000 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen können (gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten: maximal 20’000 Franken).

Quelle: HEV Schweiz

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