Konsumationsverbot in den Fahrzeugen von BLT und BVB

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Als die BVB vor gut sechs Jahren ein Ess- und Trinkverbot eingeführt hatte, ging die Meldung landesweit durch die Medien. Vier Jahre später zog die BLT nach und führte dieselbe Regel auch in ihren Fahrzeugen ein. Die zunehmende Verschmutzung der Fahrzeuge machte diese Massnahme unvermeidbar. Beide Unternehmen lancierten eine erneute Informationskampagne. Die Rückmeldungen aus dem Kontrolldienst waren ernüchternd: Zwar wussten die meisten Fahrgäste über das Verbot Bescheid. Jedoch hielt sich kaum jemand daran. Warum auch – ein Verstoss wurde ja nicht geahndet. Bisher.

Von der Bitte zur Kasse
BVB und BLT haben wiederholt an die Vernunft und Rücksichtnahme von Fahrgästen appelliert, die mit ihrem Verhalten die Fahrzeuge verschmutzen. Leider haben alle höflichen Bitten nicht das gewünschte Resultat gebracht. Deshalb sehen sich BVB und BLT gezwungen, durchzugreifen. Ein grosses Anliegen ist beiden Unternehmen, dass der Kontrolldienst endlich eine Möglichkeit hat, konkret zu reagieren. Wer Fahrzeuge verschmutzt, wird künftig mit einem Unkostenbeitrag von CHF 20, bei nicht sofortigem Bezahlen CHF 40, zur Kasse gebeten. BVB und BLT stützen sich dabei auf den Artikel 51,2d des Transportgesetzes.

Ziel: So normal wie Rauchverbot
Der Kontrolldienst erhält entsprechende Instruktionen, wann ein Unkostenbeitrag eingefordert werden kann. Man will das Problem gezielt angehen. Besonders an Wochenenden spitzt sich die Verschmutzungssituation zu.

Zu den stark verunreinigenden, störenden Speisen und Getränken gehört alles was klebt, tropft, krümelt oder stark riecht. Diese dürfen in den Fahrzeugen von BVB und BLT nicht konsumiert werden. Auch das Liegenlassen von Abfall kann geahndet werden. Im Prinzip geht es um den respektvollen Umgang mit fremden Eigentum, in diesem Falle mit den Fahrzeugen von BVB und BLT. Erklärtes Ziel ist, dass diese Regel eines Tages so selbstverständlich befolgt wird, wie heute das Rauchverbot in den meisten öffentlichen Räumen. Die Kampagne begann nach Ostern mit so genannten Teaser-Plakaten, welche Flecken, Geschmiere und Schmutz zeigen. Diese Plakate wurden durch die effektiven Kampagnensujets abgelöst, welche klar kommunizieren: Verschmutzer werden jetzt zur Kasse gebeten. Gleichzeitig erhält der Kontrolldienst einen gefalzten Flyer, der aussen mit der Reproduktion einer Zwanzigfrankennote bedruckt ist und innen einen knappen Informationstext zum Verbot enthält. Der Geldaufdruck soll dazu animieren, dass auf dem Boden liegende Flyer aufgehoben und gelesen werden. Ab Ende April laufen zusätzlich zwei verschiedene Durchsagen, eine Tag- und eine Nachtversion, welche durch die Leitstelle ausgelöst werden können.

Quelle: Basler Verkehrs-Betriebe

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