Medienkonferenz vom 30. Juni 2009

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09.032 Kalte Progression bei der direkten Bundessteuer. Ausgleich der Folgen

Geltendes Recht:
• Die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer werden ausgeglichen, wenn sich die Teuerung seit der letzten Anpassung der Steuertarife um 7 % erhöht hat.

Vorarbeiten:
• Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben befassten sich Ende 2008 mit dieser Regelung. Sie waren der Ansicht, dass dieser Ausgleich zu wenig häufig erfolge und die Steuerpflichtigen dadurch ungerechtfertigt belastet würden. Die beiden Kommissionen haben bereits im 2008 je eine Motion eingereicht, die von den jeweiligen Räten angenommen wurden (08.3753 Motion WAK-SR Häufigerer Ausgleich der kalten Progression; 08.3754 Motion WAK-N Jährlicher Ausgleich der kalten Progression).
• In Erfüllung dieser Motionen erarbeitete der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Darin schlägt der Bundesrat vor, die kalte Progression auszugleichen, wenn sich die Teuerung um mindestens 3 Prozent erhöht hat.

Behandlung im Nationalrat
• Der Nationalrat hat die Vorlage am 29. April 2009 beraten und mit 112 zu 48 Stimmen angenommen. Im Gegensatz zum Bundesrat hat der Nationalrat entschieden, die kalte Progression jährlich ausgleichen und nicht erst dann wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 3 Prozent erhöht hat.

Entscheide der WAK-S:
• Eintreten: einstimmig

• Anpassungsrhythmus:
• Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, bei der Frage des Anpassungsrhythmus dem Nationalrat zu folgen (jährlicher Ausgleich).
• Die Mehrheit ist der Auffassung, nur diese Variante biete eine Besteuerung, welche der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen entspreche.
• In den Augen der Minderheit, welche dem Bundesrat folgen will, bringt der jährliche Ausgleich hingegen einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand mit sich. Ausserdem erinnert die Minderheit daran, dass sich die Kantone einstimmig gegen den jährlichen Ausgleich ausgesprochen haben.
• Die Kommission hat sich auch darüber unterhalten, ob es bei einer negativen Teuerung ebenfalls eine Anpassung geben soll. Mit 8 zu 4 Stimmen hat sie beschlossen, auch hier der Version des Nationalrates zu folgen, wonach bei negativem Teuerungsverlauf eine Anpassung ausgeschlossen ist.

• Inkraftsetzung
• Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission entschieden, dass die Vorlage am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll.
• Die Mehrheit ist der Meinung, dass diese Entlastung für die Steuerpflichtigen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation so schnell wie möglich erfolgen solle.
• Die Minderheit möchte sich nicht erneut über die Bedenken der Kantone hinwegsetzen; diese hatten moniert, dass eine solch kurzfristige Umsetzung mit etlichen Problemen verbunden sei und plädierten deshalb für eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2011.

• In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Behandlung im Ständerat
• Der Ständerat wird das Geschäft zusammen mit der Vorlage der Familienbesteuerung anlässlich der Sondersession im August beraten.

09.045 Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Vorgehen und Beschlüsse der WAK-S Anhörung:

• Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)
Christian Wanner, Präsident
Prof. Dr. Ulrich Cavelti Koordinations- und Beratungsstelle der FDK

• Präsentation verschiedener hängiger Standesinitiativen durch Kantonsvertreter.
(Frau Regierungsrätin Dr. Ursula Gut-Winterberger, Finanzdirektorin Kanton Zürich; Dr. Peter Schwendener, Leiter Finanzverwaltung Kanton Basel-Stadt; Markus Langenegger, Stellvertreter des Steuerverwalters des Kantons Bern, Rainer Zigerlig, Leiter des Kantonalen Steueramtes des Kantons St. Gallen.

Beratung der Vorlage:

Eintreten: Einstimmig

Elterntarif: (Art. 36 Abs. 2 und 2bis bzw. Art. 214 Abs. 2 und 2bis)

Der Bundesrat schlägt vor, dass die heute bestehenden kinderrelevanten Abzüge (Kinderabzug: CHF 6’100.- und Kinderversicherungsabzug: CHF 700.-) unverändert erhalten bleiben. Der so errechnete Steuerbetrag wird zusätzlich um CHF 170.- pro Kind reduziert.

Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates: Einstimmig

Fremdbetreuungsabzug (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG)

Der Bundesrat schlägt vor, dass Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern bis zu einem Maximalbetrag von CHF 12’000 pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates (Obergrenze des Abzugs bei CHF 12’000.-)
mit 7 : 4 Stimmen (1 Enthaltungen).

Die Minderheit schlägt eine Obergrenze von CHF 8’500.- vor. (Geschätzte Einsparung gegenüber dem Vorschlag des BR von ca. CHF 100 Mio.)

Besteuerung der allein erziehenden Steuerpflichtigen (Art. 11 StHG)

Gemäss geltendem Recht müssen die Kantone Alleinerziehenden die gleichen steuerlichen Ermässigungen gewähren wie verheirateten Paaren mit Kindern. Das Bundesgericht hat in dieser Regelung eine doppelte Verfassungswidrigkeit erkannt: 1. Da gemäss der Einschätzung des Bundesgerichtes Einelternfamilien gegenüber Zweielternfamilien bei gleichem Einkommen wirtschaftlich leistungsfähiger seien, werde der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. 2. Die Tarifautonomie der Kantone wird nicht berücksichtigt.

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die entsprechende Bestimmung in Art. 11 Abs. 1 StHG zu streichen.

Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates: Einstimmig. (Die Kantone werden jedoch aufgefordert, die besondere Situation von Einelternfamilien angemessen zu berücksichtigen.)

Inkrafttreten:

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Vorlage per 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Die Kommission beschliesst ein Inkrafttreten per 1. Januar 2010 mit 8 : 4 Stimmen. Eine Minderheit beantragt Inkrafttreten per 1. Januar 2011.

Gesamtabstimmung: 8 : 0 Stimmen (4 Enthaltungen)

Beschlüsse zu hängigen Initiativen und Vorstössen:
Sämtliche hängigen Standesinitiativen, parl. Initiativen, Motionen und Petition wurden abgelehnt/keine Folge gegeben, da deren Anliegen (teilweise) in der Vorlage des Bundesrates übernommen wurden.
Zu den Vorstössen betreffend die Einführung einer Individualbesteuerung wurden Minderheiten eingereicht.

Entlöhnungssystem der UBS

Anhörung:
• Thomas Wiedmer, Stellvertretendes Mitglied des Direktoriums, Schweizerische Nationalbank
• Patrick Raaflaub, Direktor der Geschäftsleitung, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, FINMA
• Ulrich Körner, Mitglied der Konzernleitung, Group Chief Operating Officer und CEO des Corporate Center, UBS AG
• Hans-Ulrich Dörig, Verwaltungsratspräsident, Credit Suisse
• Martin Scholl, Vorsitzender der Generaldirektion, Zürcher Kantonalbank
• Peter Goerke, Group Head of Human Resources, Zurich Financial Services

09.3019n Mo. WAK-NR. Weniger Risiken für den Finanzmarkt
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz folgende Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten:

1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten in In- und Auslandsgeschäft oder nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) in voneinander unabhängige, selbstständige Tochtergesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht

9:2 Stimmen bei einer Enthaltung

2. Originalfassung: Solange ein Finanzinstitut Staatshilfe beansprucht, ist darauf hinzuwirken, dass für das oberste Management (Verwaltungsrat und Konzernleitung) eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen (Post, SBB, SNB usw.) eingeführt wird.
Vorschlag der Kommission: Solange ein Finanzinstitut Bundeshilfe beansprucht, überprüft das EFD die Angemessenheit der Vergütungen der oberen Führung sowie die Einhaltung der Regeln der Good Governance, unter Berücksichtigung, dass das Institut die Wettbewerbsfähigkeit behält.
8:4 Stimmen. Eine Minderheit beantragt, diesen Punkt unverändert zu belassen.

3. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse (Credit Suisse) bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.
9:3 Stimmen

4. Für die Dauer des Engagements des Bundes bei der UBS (in der Form der Pflichtwandelanleihe oder gewandelter Aktien) beansprucht der Bund einen Sitz im Verwaltungsrat.
10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen

5. Der Bund hat alles daranzusetzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern.
8:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen

09.3342s Mo. Fetz. Boni-Stopp und Lohndeckel für Unternehmen mit staatlicher Notstützung
Die Motion wird mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 29. und 30. Juni 2009 in Bern getagt.

Bern, 30. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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