Die Schweiz soll sich am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Bulgarien und Rumänien beteiligen

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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) stimmte dem Rahmenkredit von 257 Millionen Franken zur Finanzierung des Erweiterungsbeitrages der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zu. Ferner setzte sie sich mit der Situation in Iran auseinander und traf eine parlamentarische Delegation aus Bosnien und Herzegowina.

1. Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien (09.055 n)

Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit von 257 Millionen Franken zur Finanzierung des Beitrages der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Mit 15 zu 7 Stimmen ist die APK-N auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass sich der Beitrag zur Disparitätenausgleich in Bulgarien und Rumänien in die Kontinuität von früheren politischen, vom Volk mitgetragenen Entscheiden (Bundesgesetz über die Osthilfe, Erweiterungsbeitrag an die im 2004 der EU beigetretenen Staaten, Erweiterung der Personenfreizügigkeit an Bulgarien und Rumänien) einreiht. Aus Sicht der Mehrheit hat die Schweiz ein grosses Interesse, sich an der Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa durch den Abbau von Ungleichheiten zu beteiligen. Durch die Impulse zur institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Bulgariens und Rumäniens, die der Erweiterungsbeitrag auslöst, eröffnen sich Chancen für die Schweizer Wirtschaft und können unerwünschte Migrationsbewegungen vermindert werden. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit kann es hingegen nicht Aufgabe der Schweiz sein, die Ungleichheiten in der EU zu verringern. Zudem müsste die Schweiz für ihren Beitrag Gegenleistungen von der EU erhalten. Schliesslich bestehe keine Gewissheit, dass die ausgesprochenen Gelder nicht in korrupte Kanäle sickern.

Verschiedene Einzelanträge konnten keine Mehrheit in der Kommission finden. So wurde ein Antrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, welcher die Gewährung des Erweiterungsbeitrages an die Anerkennung der Steuerhoheit der Schweiz durch die EU knüpfen wollte. Ferner lehnte die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, der verlangte, dass der Erweiterungsbeitrag erst freigegeben wird, wenn die EU ihre Kritik an der Korruption in beiden Ländern in einem Bericht widerlegt und ihre Gelder freigibt. Schliesslich verwarf die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag, wonach mindestens 10% des Rahmenkredites für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Roma einzusetzen seien.

2. Internationale Aktualitäten

Die APK-N hat sich insbesondere für die Situation im Iran und für die diesbezügliche Position der Schweiz interessiert. Die Kommission zeigte Verständnis für die Zurückhaltung des Bundesrates in seinen öffentlichen Stellungnahmen, weil damit Kommunikationskanäle mit der iranischen Regierung offen gehalten werden können. Einige Stimmen unterstrichen jedoch, dass angesichts der gewaltsamen Niederschlagung der friedlichen Demonstrationen ein Bedürfnis nach einem deutlicheren Kommentar seitens des Bundesrates in der schweizerischen Öffentlichkeit besteht. Die Kommission war sich indessen einig, dass es von Bedeutung ist, dass der Bundesrat, dank seiner privilegierten Kontakte mit den iranischen Behörden, diesen seine Haltung klar kommuniziert hat. Zudem erachtet es die Kommission als richtig, dass laufend geprüft wird, ob die Voraussetzungen für einen fruchtbaren Menschenrechtsdialog mit dem Iran weiterhin gegeben sind.

3. Besuch einer parlamentarischen Delegation aus Bosnien und Herzegowina

Anlässlich des Besuches einer Delegation der Aussenpolitischen Kommission des Repräsentantenhauses von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz fand ein Treffen mit der APK-N statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Bemühungen Bosnien und Herzegowinas um die ethnische Spaltung zu überwinden, die staatlichen Institutionen zu konsolidieren und die Annäherung an die EU voranzutreiben. Dabei wurde namentlich die Verfassungsreform thematisiert und darüber diskutiert, in wie fern die Schweiz in Bezug auf territoriale Struktur und Integration von unterschiedlichen kulturellen Bevölkerungsgruppen als Modell dienen könnte.

Die Kommission hat am 29. / 30. Juni 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard in Bern getagt.

Bern, 30. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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